- i)
- sofern der Gewerbetreibende eine juristische Person ist:
- aa)
- Rechtsform, Registerart, soweit vorhanden im Register eingetragener Name nebst Registernummer, Registergericht oder ausländische Registernummer und Registerbehörde,
- bb)
- Betriebliche Anschrift des Sitzes der juristischen Person,
- cc)
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse der juristischen Person,
- 2.
- Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbebetriebes:
- a)
- Geschäftsbezeichnung,
- b)
- Rechtsform, Registerart, soweit vorhanden im Register eingetragener Name nebst Registernummer, Registergericht oder ausländische Registernummer und Registerbehörde,
- c)
- Betriebliche Anschrift von Hauptniederlassung und sonstigen Betriebsstätten,
- d)
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse,
- 3.
- Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit von Wachpersonen nach § 34a Absatz 1a Satz 1:
- a)
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- b)
- Geschlecht,
- c)
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland,
- d)
- Staatsangehörigkeiten,
- e)
- Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Zusatz, Land, Staat und Regionalschlüssel,
- f)
- Wohnorte der letzten fünf Jahre bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Land und Staat,
- g)
- Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, ausstellendem Staat, Datum der Ausstellung, Ausweisnummer, Ablaufdatum, soweit vorhanden maschinenlesbarem Namen sowie Inhalt der maschinenlesbaren Zone,
- 4.
- den Umfang und das Erlöschen der Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 Satz 1 einschließlich des Datums der Erlaubniserteilung und des Erlöschens, der Angabe der Kontaktdaten der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Stand des Erlaubnisverfahrens,
- 5.
- die Anzeige eines Gewerbetreibenden nach § 13a über die vorübergehende Erbringung von Bewachungstätigkeiten in Deutschland nebst den Daten nach den Nummern 1 bis 3, soweit diese Daten mit der Anzeige zu übermitteln sind,
- 6.
- die Angabe der Tätigkeit der Wachperson nach § 34a Absatz 1a Satz 2 und 5,
- 7.
- Untersagung der Beschäftigung nach § 34a Absatz 4,
- 8.
- Daten zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 1:
- a)
- Datum, Art und Ergebnis der Überprüfung,
- b)
- Stand des Überprüfungsprozesses der Zuverlässigkeit,
- c)
- Datum der Bestands- oder Rechtskraft der Entscheidung,
- 9.
- die in Nummer 1 genannten Daten des Gewerbetreibenden, der eine Wachperson zur Überprüfung der Zuverlässigkeit anmeldet,
- 10.
- Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen der Industrie- und Handelskammern:
- a)
- Art der erworbenen Qualifikation,
- b)
- bei Unterrichtungsnachweisen der Unterrichtungszeitraum, bei Sachkundenachweisen das Datum der Sachkundeprüfung,