i)
sofern der Gewerbetreibende eine juristische Person ist:
aa)
Rechtsform, Registerart, soweit vorhanden im Register eingetragener Name nebst Registernummer, Registergericht oder ausländische Registernummer und Registerbehörde,
bb)
Betriebliche Anschrift des Sitzes der juristischen Person,
cc)
Telefonnummer und E-​Mail-Adresse der juristischen Person,
2.
Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbebetriebes:
a)
Geschäftsbezeichnung,
b)
Rechtsform, Registerart, soweit vorhanden im Register eingetragener Name nebst Registernummer, Registergericht oder ausländische Registernummer und Registerbehörde,
c)
Betriebliche Anschrift von Hauptniederlassung und sonstigen Betriebsstätten,
d)
Telefonnummer, E-​Mail-Adresse,
3.
Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit von Wachpersonen nach § 34a Absatz 1a Satz 1:
a)
Familienname, Geburtsname, Vornamen,
b)
Geschlecht,
c)
Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland,
d)
Staatsangehörigkeiten,
e)
Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Zusatz, Land, Staat und Regionalschlüssel,
f)
Wohnorte der letzten fünf Jahre bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Land und Staat,
g)
Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, ausstellendem Staat, Datum der Ausstellung, Ausweisnummer, Ablaufdatum, soweit vorhanden maschinenlesbarem Namen sowie Inhalt der maschinenlesbaren Zone,
4.
den Umfang und das Erlöschen der Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 Satz 1 einschließlich des Datums der Erlaubniserteilung und des Erlöschens, der Angabe der Kontaktdaten der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Stand des Erlaubnisverfahrens,
5.
die Anzeige eines Gewerbetreibenden nach § 13a über die vorübergehende Erbringung von Bewachungstätigkeiten in Deutschland nebst den Daten nach den Nummern 1 bis 3, soweit diese Daten mit der Anzeige zu übermitteln sind,
6.
die Angabe der Tätigkeit der Wachperson nach § 34a Absatz 1a Satz 2 und 5,
7.
Untersagung der Beschäftigung nach § 34a Absatz 4,
8.
Daten zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 1:
a)
Datum, Art und Ergebnis der Überprüfung,
b)
Stand des Überprüfungsprozesses der Zuverlässigkeit,
c)
Datum der Bestands-​ oder Rechtskraft der Entscheidung,
9.
die in Nummer 1 genannten Daten des Gewerbetreibenden, der eine Wachperson zur Überprüfung der Zuverlässigkeit anmeldet,
10.
Daten zu Sachkunde-​ und Unterrichtungsnachweisen der Industrie-​ und Handelskammern:
a)
Art der erworbenen Qualifikation,
b)
bei Unterrichtungsnachweisen der Unterrichtungszeitraum, bei Sachkundenachweisen das Datum der Sachkundeprüfung,