die Bestellung eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft vorlegt, der den Anforderungen nach Artikel 16 Absatz 5 Unterabsatz 1 oder Unterabsatz 2 Satz 1 oder Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 nicht entspricht.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden.
(5) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist bei einer Gesellschaft, die ein Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 Nummer 2 des Handelsgesetzbuchs ist, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, im Übrigen das Bundesamt für Justiz.
§ 88 Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle (1) Die nach § 87 Absatz 5 zuständige Verwaltungsbehörde übermittelt der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle alle Bußgeldentscheidungen nach § 87 Absatz 1 bis 3.
(2) In Strafverfahren, die eine Straftat nach § 86 zum Gegenstand haben, übermittelt die Staatsanwaltschaft im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage der Abschlussprüferaufsichtsstelle die das Verfahren abschließende Entscheidung. Ist gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt worden, ist die Entscheidung unter Hinweis auf das eingelegte Rechtsmittel zu übermitteln.
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3) (Fundstelle: BGBl. I 2021, 3364 - 3366)
- a)
Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft mittels Videokommunikation UR. Nr. ______________________________________ Heute, den ______________________________________, erschien mittels Videokommunikation vor mir, ______________________________________, Notar/in mit dem Amtssitz in ________________________________, Herr/Frau ________________________________ ________________________________ - 1.
- Der/Die Erschienene errichtet hiermit nach § 2 Absatz 3 GmbHG mittels einer Beurkundung im Wege der Videokommunikation nach den §§ 16a ff. BeurkG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma ______________________________________
_______________________________________________________________________________________
mit dem Sitz in
_______________________________________________________________________________________
- 2.
- Gegenstand des Unternehmens ist __________________________________________________________
- 3.
- Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt _______________________ € (i. W. _______________________ Euro)
und wird vollständig von:
Herrn/Frau _______________________ (Geschäftsanteil Nr. 1) übernommen.
Die Einlage ist in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu 50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt.
- 4.
- Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird/Zu den Geschäftsführern der Gesellschaft werden
Herr/Frau
_______________________________________________________________________________________
geboren am _______________________, wohnhaft in _______________________
_______________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________bestellt.
Der Geschäftsführer ist/Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten.
- 5.
- Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 600 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüberhinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.
- 6.
- Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaftsteuerstelle –.
- 7.
- Der/Die Erschienene wurden vom Notar/von der Notarin insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
_______________________________________________________________________________________