Ein- und Zweifamilienhäuser80Jahre
Mietwohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser80Jahre
Wohnungseigentum80Jahre
Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke:
Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)80Jahre
Museen, Theater, Sakralbauten, Friedhofsgebäude70Jahre
Bürogebäude/Verwaltungsgebäude60Jahre
Banken und ähnliche Geschäftshäuser60Jahre
Einzelgaragen/Mehrfachgaragen60Jahre
Kindergärten (Kindertagesstätten), Allgemeinbildende und Berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen50Jahre
Wohnheime/Internate, Alten-/Pflegeheime50Jahre
Kauf-/Warenhäuser50Jahre
Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser40Jahre
Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude, Vereinsheime40Jahre
Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen40Jahre
Sport-/Tennishallen, Freizeitbäder/Kur- und Heilbäder40Jahre
Tief-,Hoch- und Nutzfahrzeuggaragen als Einzelbauwerke, Carports40Jahre
Betriebs-/Werkstätten, Industrie-/Produktionsgebäude40Jahre
Lager-/Versandgebäude40Jahre
Verbrauchermärkte, Autohäuser30Jahre
Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen, u. Ä.30Jahre
Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen.
I.Bewirtschaftungskosten für Wohnnutzung
1.Verwaltungskosten (Basiswerte)
jährlich je Wohnung230 Euro
jährlich je Garage oder ähnlichen Einstellplatz 30 Euro
2.Instandhaltungskosten (Basiswerte)
jährlich je Quadratmeter Wohnfläche  9 Euro
jährlich je Garage oder ähnlichen Einstellplatz 68 Euro
3.Mietausfallwagnis
jährlicher Rohertrag2 Prozent
II.Bewirtschaftungskosten für gewerbliche Nutzung
1.Verwaltungskosten
jährlicher Rohertrag3 Prozent
2.Instandhaltungskosten
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (alle Gebäudearten der Anlage 24, Teil II., mit Ausnahme der nachfolgend genannten Gebäudearten)100 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadratmeter Wohnfläche gemäß Nummer I.2
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudeart 13 der Anlage 24, Teil II.)50 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadratmeter Wohnfläche gemäß Nummer I.2
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudearten 15 bis 16 und 18 der Anlage 24, Teil II.)30 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadratmeter Wohnfläche gemäß Nummer I.2
3.Mietausfallwagnis
jährlicher Rohertrag4 Prozent
Die Anpassung der Basiswerte nach den Nummern I.1 und I.2 erfolgt jährlich mit dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 gegenüber demjenigen für den Monat Oktober des Jahres, das dem Stichtag der Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes vorausgeht, erhöht oder verringert hat. Die Werte für die Instandhaltungskosten pro Quadratmeter sind auf eine Nachkommastelle und bei den Instandhal‑