Standardstufe
Erd- und Obergeschoss, nicht unterkellert12345
Dachgeschoss ausgebaut
1.31freistehende Einfamilienhäuser72080092011051385
1.311freistehende Zweifamilienhäuser75684096611601454
2.31Doppel- und Reihenendhäuser67575086510401300
3.31Reihenmittelhäuser6357058109751215
Dachgeschoss nicht ausgebaut
1.32freistehende Einfamilienhäuser6206907909551190
1.321freistehende Zweifamilienhäuser65172583010031250
2.32Doppel- und Reihenendhäuser5806457458951120
3.32Reihenmittelhäuser5456056958401050
Flachdach oder flach geneigtes Dach
1.33freistehende Einfamilienhäuser785870100012051510
1.331freistehende Zweifamilienhäuser824914105012651586
2.33Doppel- und Reihenendhäuser73582094011351415
3.33Reihenmittelhäuser69076588010601325
4Wohnungseigentum und vergleichbares Teileigentum in Mehrfamilienhäusern
(ohne Tiefgaragenplatz)/Mehrfamilienhäuser

Für Wohnungseigentum in Gebäuden, die wie Ein- und Zweifamilienhäuser im Sinne des § 181 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes gestaltet sind, werden die Regelherstellungskosten der Ein- und Zweifamilienhäuser zugrunde gelegt.
Umrechnungsfaktor hinsichtlich der Brutto-Grundfläche (BGF) für Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern: BGF = 1,55 x Wohnfläche
Standardstufe
12345
4.1Mehrfamilienhäuser mit bis zu 6 WE6507208259851190
4.2Mehrfamilienhäuser mit 7 bis 20 WE6006657659151105
4.3Mehrfamilienhäuser mit mehr als 20 WE5906557559001090
5-18Gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke
Standardstufe
12345
5.1Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)60567586010851375
5.2Banken und ähnliche Geschäftshäuser mit Wohnanteil62569589013751720
5.3Banken und ähnliche Geschäftshäuser ohne Wohnanteil65573093015201900