Normalherstellungskosten in Euro/m BGF auf der Grundlage der Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010), einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer für die jeweilige Gebäudeart (Kostenstand 2010) sowie eines pauschalen Zuschlages für bauliche Anlagen, insbesondere Außenanlagen, und sonstige Anlagen (3 %)

GebäudeartBaujahrgruppe
vor 19951995 – 2004ab 2005
 1Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)  695  8861 118
 2Banken und ähnliche Geschäftshäuser  736  9371 494
 3Bürogebäude, Verwaltungsgebäude  8391 0711 736
 4Gemeindezentren, Vereinsheime, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude1 0041 2821 555
 5Kindergärten (Kindertagesstätten), allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen1 1641 4881 710
 6Wohnheime, Internate, Alten-, Pflegeheime  8761 1181 370
 7Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser1 3341 7052 075
 8Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen1 1181 4271 859
 9.1Sporthallen1 1331 4471 777
 9.2Tennishallen  8141 0401 226
 9.3Freizeitbäder, Kur- und Heilbäder1 9782 5243 075
10.1Verbrauchermärkte  582  742  896
10.2Kauf- und Warenhäuser1 0661 3601 633
10.3Autohäuser ohne Werkstatt  757  9681 277
11.1Betriebs- und Werkstätten eingeschossig oder mehrgeschossig ohne Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise  762  9731 200
11.2Betriebs- und Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise  536  680  942
12.1Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager  283  361  505
12.2Lagergebäude mit bis zu 25 Prozent Mischnutzung  443  567  711
12.3Lagergebäude mit mehr als 25 Prozent Mischnutzung  716  9171 128
13Museen, Theater, Sakralbauten1 5141 8752 395
14Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches  263
15Stallbauten  422
16Hochgaragen, Tiefgaragen und Nutzfahrzeuggaragen  623
17Einzelgaragen, Mehrfachgaragen  500
18Carports und Ähnliches  196
19Teileigentum
Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen.
20Auffangklausel
Normalherstellungskosten für nicht aufgeführte Gebäudearten sind aus den Normalherstellungskosten vergleichbarer Gebäudearten abzuleiten.


Bodenrichtwert oder in EUR/m umgerechneter Bodenwert nach § 247 Absatz 3
Vorläufiger Sachwertbis 100 EUR/mbis 300 EUR/müber 300 EUR/m
bis500 000 EUR0,800,901,00
750 000 EUR0,750,850,95
1 000 000 EUR0,700,800,90
1 500 000 EUR0,650,750,85
2 000 000 EUR0,600,700,80
3 000 000 EUR0,550,650,75
über3 000 000 EUR0,500,600,70