Abschnitt 2
Handwerksähnliche Gewerbe
Nummer
 1Eisenflechter
 2Bautentrocknungsgewerbe
 3Bodenleger
 4Asphaltierer (ohne Straßenbau)
 5Fuger (im Hochbau)
 6entfällt
 7Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
 8Betonbohrer und -schneider
 9Theater- und Ausstattungsmaler
10Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
11Metallschleifer und Metallpolierer
12Metallsägen-Schärfer
13Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
14Fahrzeugverwerter
15Rohr- und Kanalreiniger
16Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
17Holzschuhmacher
18Holzblockmacher
19Daubenhauer
20Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
21Muldenhauer
22Holzreifenmacher
23Holzschindelmacher
24Einbau von genormten Baufertigteilen (zum Beispiel Fenster, Türen, Zargen, Regale)
25Bürsten- und Pinselmacher
26Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
27Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
28Fleckteppichhersteller
29(weggefallen)
30Theaterkostümnäher
31Plisseebrenner
32(weggefallen)
33Stoffmaler
34(weggefallen)
35Textil-Handdrucker
36Kunststopfer
37Änderungsschneider
38Handschuhmacher
39Ausführung einfacher Schuhreparaturen
40Gerber
41Innerei-Fleischer (Kuttler)
42Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
43Fleischzerleger, Ausbeiner
44Appreteure, Dekateure
45Schnellreiniger
46Teppichreiniger
47Getränkeleitungsreiniger
48entfällt
49Maskenbildner
50entfällt
51Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
52Klavierstimmer
53Theaterplastiker
54Requisiteure
55Schirmmacher
56Steindrucker
57Schlagzeugmacher
freien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes, in der Lehrlingsrolle sowie im Sachverständigenwesen (Fundstelle: BGBl. I 1998, 3110 - 3111;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
I.
In der Handwerksrolle sind folgende Daten zu speichern:
1.
bei natürlichen Personen
a)
Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Identifikationsnummer nach Identifikationsnummerngesetz und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-​Mail-Adresse, Internetpräsenz, Telefaxnummer oder Festnetz-​ oder Mobilfunktelefonnummer, des Betriebsinhabers, bei nicht voll geschäftsfähigen Personen auch der Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht des gesetzlichen Vertreters; im Falle des § 4 Absatz 2 oder im Falle des § 7 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung sind auch der Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-​Mail-Adresse, Internetpräsenz, Telefaxnummer, oder Festnetz-​ oder Mobilfunktelefonnummer, des Betriebsleiters sowie die für ihn in Betracht kommenden Angaben nach Buchstabe e einzutragen;
b)
die Firma, wenn der selbständige Handwerker eine Firma führt, die sich auf den Handwerksbetrieb bezieht, die Internetpräsenz des Handwerksbetriebes sowie dessen Etablissementbezeichnung;
c)
Ort und Straße der gewerblichen Niederlassung;
d)
das zu betreibende Handwerk oder bei Ausübung mehrerer Handwerke diese Handwerke;