d)
das zu betreibende Handwerk oder bei Ausübung mehrerer Handwerke diese Handwerke;
e)
der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle;
4.
bei handwerklichen Nebenbetrieben
a)
Angaben über den Inhaber des Nebenbetriebes in entsprechender Anwendung der Nummer 1 Buchstabe a bis c, Nummer 2 Buchstabe a und b und Nummer 3 Buchstabe a und c;
b)
das zu betreibende Handwerk oder bei Ausübung mehrerer Handwerke diese Handwerke;
c)
Bezeichnung oder Firma und Gegenstand sowie Ort und Straße der gewerblichen Niederlassung des Unternehmens, mit dem der Nebenbetrieb verbunden ist;
d)
Bezeichnung oder Firma, deren Internetseite und Firmierung sowie Ort und Straße der gewerblichen Niederlassung des Nebenbetriebs;
e)
Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Identifikationsnummer nach Identifikationsnummerngesetz und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-​Mail-Adresse, Internetpräsenz, Telefaxnummer oder Festnetz-​ oder Mobilfunktelefonnummer, des Leiters des Nebenbetriebes und die für ihn in Betracht kommenden Angaben nach Nummer 1 Buchstabe e;
f)
der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.
II.
Abschnitt I gilt entsprechend für das Verzeichnis der Inhaber von Betrieben in zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben.
III.
In der Lehrlingsrolle sind folgende personenbezogene Daten zu speichern:
1.
bei den Ausbildenden,
a)
die in der Handwerksrolle eingetragen sind:die Eintragungen in der Handwerksrolle, soweit sie für die Zwecke der Führung der Lehrlingsrolle erforderlich sind;
b)
die nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind:die der Eintragung nach Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a entsprechenden Daten mit Ausnahme der Daten zum Betriebsleiter zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle und die Angaben zu Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe e, soweit sie für die Zwecke der Lehrlingsrolle erforderlich sind;
2.
bei den Ausbildern:Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-​Mail-Adresse, Internetpräsenz, Telefaxnummer oder Festnetz-​ oder Mobilfunktelefonnummer, Art der fachlichen Eignung;
3.
bei den Auszubildenden
a)
beim Lehrling:Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, vorherige Berufsausbildung sowie vorheriges Studium, Anschlussvertrag bei Anrechnung einer zuvor absolvierten dualen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung einschließlich Ausbildungsberuf, Anschrift des Lehrlings und dessen elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-​Mail-Adresse, Internetpräsenz, Telefaxnummer oder Festnetz-​ oder Mobilfunktelefonnummer;