- rischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre
- 30.
- Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen
- 31.
- Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art
- 32.
- Maschinenkanonen
- 33.
- gepanzerte Selbstfahrlafetten für die Waffen der Nummern 31 und 32
- 34.
- Rohre für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32
- 35.
- Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32
- 36.
- Trommeln für Maschinenkanonen
- VI.
- Leichte Panzerabwehrwaffen, Flammenwerfer, Minenleg- und Minenwurfsysteme
- 37.
- rückstoßarme, ungelenkte, tragbare Panzerabwehrwaffen
- 38.
- Flammenwerfer
- 39.
- Minenleg- und Minenwurfsysteme für Landminen
- VII. Torpedos, Minen, Bomben, eigenständige Munition
- 40.
- Torpedos
- 41.
- Torpedos ohne Gefechtskopf (Sprengstoffteil)
- 42.
- Rumpftorpedos (Torpedos ohne Gefechtskopf - Sprengstoffteil - und ohne Zielsuchkopf)
- 43.
- Minen aller Art
- 44.
- Bomben aller Art einschließlich der Wasserbomben
- 45.
- Handflammpatronen
- 46.
- Handgranaten
- 47.
- Pioniersprengkörper, Hohl- und Haftladungen sowie sprengtechnische Minenräummittel
- 48.
- Sprengladungen für die Waffen der Nummer 43
- VIII. Sonstige Munition
- 49.
- Munition für die Waffen der Nummern 31 und 32
- 50.
- Munition für die Waffen der Nummer 29, ausgenommen Patronenmunition mit Vollmantelweichkerngeschoss, sofern
- 1.
- das Geschoss keine Zusätze, insbesondere keinen Lichtspur-, Brand- oder Sprengsatz, enthält und
- 2.
- Patronenmunition gleichen Kalibers für Jagd- oder Sportzwecke verwendet wird
- 51.
- Munition für die Waffen der Nummer 30
- 52.
- Munition für die Waffen der Nummern 37 und 39
- 53.
- Gewehrgranaten
- 54.
- Geschosse für die Waffen der Nummern 49 und 52
- 55.
- Treibladungen für die Waffen der Nummern 49 und 52
- IX. Sonstige wesentliche Bestandteile
- 56.
- Gefechtsköpfe für die Waffen der Nummern 7 bis 9 und 40
- 57.
- Zünder für die Waffen der Nummern 7 bis 9, 40, 43, 44, 46, 47, 49, 51 bis 53 und 59, ausgenommen Treibladungsanzünder
- 58.
- Zielsuchköpfe für die Waffen der Nummern 7, 9, 40, 44, 49, 59 und 60
- 59.
- Submunition für die Waffen der Nummern 7 bis 9, 44, 49 und 61
- 60.
- Submunition ohne Zünder für die Waffen der Nummern 7 bis 9, 44, 49 und 61
- X. Dispenser
- 61.
- Dispenser zur systematischen Verteilung von Submunition
- XI. Laserwaffen
- 62.
- Laserwaffen, besonders dafür konstruiert, dauerhafte Erblindung zu verursachen.