e)
Datenbanken mit einschlägigen Standards und Kennungen wie ISAN (International Standard Audiovisual Number) für audiovisuelles Material, ISWC (International Standard Music Work Code) für Musikwerke und ISRC (International Standard Recording Code) für Tonträger;
f)
die Datenbanken der entsprechenden Verwertungsgesellschaften, insbesondere für Autoren, ausübende Künstler sowie Hersteller von Tonträgern und Filmwerken;
g)
die Aufführung der Mitwirkenden und andere Informationen auf der Verpackung des Werks oder in seinem Vor- oder Abspann;
h)
die Datenbanken anderer maßgeblicher Verbände, die eine bestimmte Kategorie von Rechtsinhabern vertreten, wie die Verbände der Regisseure, Drehbuchautoren, Filmkomponisten, Komponisten, Theaterverlage, Theater- und Opernvereinigungen;
5.
für Bestandsinhalte, die nicht erschienen sind oder nicht gesendet wurden:
a)
aktuelle und ursprüngliche Eigentümer des Werkstücks;
b)
nationale Nachlassverzeichnisse (Zentrale Datenbank Nachlässe und Kalliope);
c)
Findbücher der nationalen Archive;
d)
Bestandsverzeichnisse von Museen;
e)
Auskunftsdateien und Telefonbücher.