4.
muss, soweit sie spezifische Anforderungen im Zusammenhang mit der vorübergehenden oder gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen gemäß Titel II der Richtlinie 2005/36/EG enthält, insbesondere auch im Hinblick auf diese Anforderungen verhältnismäßig sein, es sei denn, dass es sich um Maßnahmen handelt, durch die die Einhaltung geltender Arbeits-​ und Beschäftigungsbedingungen gewährleistet werden soll und die im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union angewendet werden; die Verhältnismäßigkeitsprüfung umfasst vor allem
a)
automatische vorübergehende Eintragungen oder Pro-​forma-Mitgliedschaften bei einer Berufsorganisation im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG;
b)
vorherige Meldungen im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG, erforderliche Dokumente im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Richtlinie 2005/36/EG und sonstige gleichwertige Anforderungen;
c)
Gebühren und Entgelte, die vom Dienstleistungserbringer für Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Zugang zu einem reglementierten Beruf oder dessen Ausübung gefordert werden.
Anlage 2 (zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1)
Gebührenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 3430 - 3432;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Gebührenverzeichnis
Gliederung
Teil 1Berufsgerichtliches Verfahren
Abschnitt 1 Verfahren vor dem Landgericht
Unterabschnitt 1Berufsgerichtliches Verfahren erster Instanz
Unterabschnitt 2Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds oder über die Rüge
Abschnitt 2 Verfahren vor dem Oberlandesgericht
Unterabschnitt 1Berufung
Unterabschnitt 2Beschwerde
Abschnitt 3 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
Unterabschnitt 1Revision
Unterabschnitt 2Beschwerde
Abschnitt 4 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Teil 2Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen
Abschnitt 1Erster Rechtszug
Unterabschnitt 1Oberlandesgericht
Unterabschnitt 2Bundesgerichtshof
Abschnitt 2Zulassung und Durchführung der Berufung
Abschnitt 3Vorläufiger Rechtsschutz
Unterabschnitt 1Oberlandesgericht
Unterabschnitt 2Bundesgerichtshof als Rechtsmittelinstanz in der Hauptsache
Unterabschnitt 3Bundesgerichtshof
Abschnitt 4Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör