16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52) geändert worden ist, hinsichtlich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten weiter anzuwenden.
(5) Für Rechtsverordnungen, die vor dem 23. Januar 2016 auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind, gilt bis zu ihrer erstmaligen Änderung nach dem 23. Januar 2016 die Anlage unmittelbar.
Anlage (zu § 34a Absatz 1 und § 34f Absatz 2) (Fundstelle: BGBl. I 2017, 3764;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- I.
- Allgemeine Angaben im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Marktorganisationsgesetz
- 1.
- Name und Vorname oder Name des Unternehmens, auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,
- 2.
- Name und Anschrift von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,
- 3.
- Kurzbezeichnung des Betriebsgegenstands,
- 4.
- Länderkennzeichen, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer,
- 5.
- Länderkennzeichen, Postleitzahl und Ort jeweils des Postfachs sowie das Postfach,
- 6.
- Telefonnummer, Faxnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse, Homepage,
- 7.
- falls abweichend von Nummer 1 bis 5: Unternehmensleitung, Vertreter und Empfänger jeweils mit Name, Straße oder Postfach, Postleitzahl, Ort, E-Mail-Adresse, Telefon-, Fax-, Mobilfunknummer,
- 8.
- Handelsregisternummer,
- 9.
- zuständiges Amtsgericht,
- 10.
- Stand Handelsregisterauszug,
- 11.
- Nebenadressen, Standorte,
- 12.
- Zahlbeträge und Angaben zur Bewilligung der Maßnahme.
- II.
- Maßnahmespezifische Daten
- 1.
- Name, Anschrift und Registriernummer der Betriebsteile nach der Viehverkehrsverordnung,
- 2.
- Name, Anschrift und Betriebsnummer von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,
- 3.
- Datum des Eintritts des jeweiligen Mitglieds in eine Erzeugerorganisation,
- 4.
- Datum des Austritts des jeweiligen Mitglieds aus einer Erzeugerorganisation,
- 5.
- Betriebsnummer nach der InVeKoS-Verordnung,
- 6.
- Nachweise über vorgeschaltete Verwaltungsverfahren,
- 7.
- landwirtschaftlich genutzte Fläche und Art ihrer Nutzung,
- 8.
- von der Maßnahme betroffene Marktordnungswaren, einschließlich des KN-Codes, und deren Menge,
- 9.
- Produktionsdatum und Produktionsort der Marktordnungsware,
- 10.
- Adresse und Zulassungsnummer des Lagerortes,
- 11.
- Anzeige/Notifizierung der Durchführung oder der Absicht eines Maßnahme relevanten Handelns,
- 12.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (= Verbrauchssteuernummer), auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,
- 13.
- Steuernummer, zuständiges Finanzamt, Identifikationsmerkmal gemäß § 139a der Abgabenordnung, auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,
- 14.
- Zoll- bzw. EORI-Nummer,
- 15.
- Nummer, Art, besondere Bedingungen und Angaben zu einer Lizenz sowie die Daten der Gültigkeit, Übermittlung, Teilung, Stornierung und Löschung einer Lizenz,