- 4.5.2
- Verwaltungsbeirat
- 4.5.3
- Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
- 4.6
- Objektmanagement
- 5.
- Verwaltung von Mietobjekten
- 5.1
- Bewirtschaftung von Mietobjekten
- 5.2
- Objektmanagement
- 5.3
- Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
- 5.4
- Sonstige Aufgaben des Mietverwalters
- 5.4.1
- Vermietung
- 5.4.1.1
- Mieterauswahl
- 5.4.1.2
- Ausgestaltung des Mietvertrages
- 5.4.1.3
- Mieterhöhungen und Mietsicherheiten
- 5.4.2
- Allgemeine Verwaltung der Mietwohnung
- 5.4.2.1
- Bearbeitung von Mängelanzeigen
- 5.4.2.2
- Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
- 5.4.2.3
- Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
- 6.
- Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung
- 6.1
- Baustoffe und Baustofftechnologie
- 6.2
- Haustechnik
- 6.3
- Erkennen von Mängeln
- 6.4
- Verkehrssicherungspflichten
- 6.5
- Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung; modernisierende Instandhaltung
- 6.6
- Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
- 6.7
- Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
- 6.8
- Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
- 6.9
- Dokumentation
- 7.
- Wettbewerbsrecht
- 7.1.1
- Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
- 7.1.2
- Unzulässige Werbung
- 8.
- Verbraucherschutz
- 8.1.1
- Grundlagen des Verbraucherschutzes
- 8.1.2
- Schlichtungsstellen
- 8.1.3
- Datenschutz
Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein.
- 1.
- Planung
- 1.1
- Die Weiterbildungsmaßnahme ist mit zeitlichem Vorlauf zu ihrer Durchführung konzipiert.
- 1.2
- Die Weiterbildungsmaßnahme ist in nachvollziehbarer Form für die Teilnehmer beschrieben.
- 1.3
- Der Weiterbildungsmaßnahme liegt eine Ablaufplanung zugrunde, auf die sich die Durchführung stützt.
- 2.
- Systematische Organisation
- 2.1
- Teilnehmer erhalten im Vorfeld der Weiterbildungsmaßnahme eine Information bzw. eine Einladung in Textform.
- 2.2
- Die Information bzw. die Einladung enthält eine Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme, aus der die Teilnehmer die erwerbbaren Kompetenzen sowie den Umfang der Weiterbildungsmaßnahme in Zeitstunden entnehmen können.
- 2.3
- Die Anwesenheit des Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem blended-Learning und dem e-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung sicherzustellen.