- der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a angeordnet oder auf Grund von § 7 des Anti-Doping-Gesetzes oder durch Rechtsverordnung vorgeschrieben ist,
- e)
- Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder anderen Mitteln, soweit sie die Wirkung des Arzneimittels beeinflussen können,
- f)
- Verwendung bei Schwangerschaft und Stillzeit,
- g)
- Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Bedienung von Maschinen und zum Führen von Kraftfahrzeugen,
- h)
- Nebenwirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch,
- i)
- Überdosierung: Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel;
- 5.
- pharmakologische Eigenschaften:
- a)
- pharmakodynamische Eigenschaften,
- b)
- pharmakokinetische Eigenschaften,
- c)
- vorklinische Sicherheitsdaten;
- 6.
- pharmazeutische Angaben:
- a)
- Liste der sonstigen Bestandteile,
- b)
- Hauptinkompatibilitäten,
- c)
- Dauer der Haltbarkeit und, soweit erforderlich, die Haltbarkeit bei Herstellung einer gebrauchsfertigen Zubereitung des Arzneimittels oder bei erstmaliger Öffnung des Behältnisses,
- d)
- besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung,
- e)
- Art und Inhalt des Behältnisses,
- f)
- besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung von angebrochenen Arzneimitteln oder der davon stammenden Abfallmaterialien, um Gefahren für die Umwelt zu vermeiden;
- 7.
- Inhaber der Zulassung;
- 8.
- Zulassungsnummer;
- 9.
- Datum der Erteilung der Zulassung oder der Verlängerung der Zulassung;
- 10.
- Datum der Überarbeitung der Fachinformation.