(UN-​Dokument ST/SG/AC. 10/1/Rev. 8 - United Nations Recommendations on the Transport of Dangerous Goods, Eighth Revised Edition). Die Angabe der UN-​Nummer dient der Zuordnung der Gegenstände. Sie bezieht sich auf den verpackten Gegenstand. Soweit unter einzelnen UN-​Nummern Gegenstände mit unterschiedlicher Zweckbestimmung enthalten sind, ist diese maßgeblich für die Zuordnung.
GegenstandUN-Nr.
Anzünder0121,
0314,
0315,
0325,
0454
Anzünder, Anzündschnur0131
Gegenstände mit Explosivstoff, n. a. g.0349,
0353
Zünder, nicht sprengkräftig0316,
0317,
0368