Versicherung an Eides statt

zur Parteimitgliedschaft für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages


(nur von Wahlkreisbewerbern einer Partei abzugeben)
Ich versichere gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides statt, dass ich nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei bin.
.................................., den .................................                                                                                                        .....................................................................................................
                                                                                                                                                                                                             (Persönliche und handschriftliche Unterschrift)


Datenschutzhinweise auf der Rückseite






Für die mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten gilt:
1.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber nach § 20 Absatz 1 Bundeswahlgesetz nachzuweisen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von § 1 Absatz 8 Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 19, 20, 25 und 26 Bundeswahlgesetz und den §§ 34, 35, 36 Bundeswahlordnung.
Ihre personenbezogenen Daten werden auch für die öffentliche Bekanntmachung der vom Kreiswahlausschuss zugelassenen Kreiswahlvorschläge nach § 26 Absatz 3 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 38 Bundeswahlordnung und für die Erstellung der Stimmzettel nach § 30 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 45 Bundeswahlordnung verarbeitet.
2.
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen.
Die Zustimmungserklärung ist aber nur mit diesen Angaben gültig.
3.
Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten ist, außer bei anderen Kreiswahlvorschlägen im Sinne des § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz, die den Wahlvorschlag einreichende Partei (………………………………………).
Nach Einreichung des Kreiswahlvorschlags beim Kreiswahlleiter ist der Kreiswahlleiter (………………………………………) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich.
4.
Empfänger der personenbezogenen Daten sind der Kreiswahlausschuss (Postanschrift: c/o Kreiswahlleiter, siehe oben Nummer 3), der zuständige Landeswahlleiter und der Bundeswahlleiter.
Im Falle einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlages nach § 26 Absatz 2 Bundeswahlgesetz kann auch der Landeswahlausschuss Empfänger der personenbezogenen Daten sein.
Im Falle von Wahleinsprüchen können auch der Deutsche Bundestag, die sonstigen nach dem Wahlprüfungsgesetz am Verfahren Beteiligten sowie das Bundesverfassungsgericht, in anderen Fällen auch andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein.