| 3. | Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk | ||||||||
| 3.1 | Leitung der Ergebnisfeststellung | ||||||||
| Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden im Anschluss an die Stimmabgabe unter der Leitung des Wahlvorstehers vorgenommen. | |||||||||
| 3.2 | Zahl der Wähler; Öffnung der Wahlurne | ||||||||
| a) | Zunächst wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt. | ||||||||
| Die Zählung ergab | (Bitte Zahl eintragen:) | ||||||||
| ………… Stimmabgabevermerke | |||||||||
| b) | Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine gezählt. | ||||||||
| Die Zählung ergab | (= Wähler mit Wahlschein) | ||||||||
| Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei eintragen. | |||||||||
| c) | Die Feststellung der Zahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und der eingenommenen Wahlscheine ergab, dass | ⃞ | mehr als 50 Wähler ihre Stimme abgegeben haben (weiter bei Punkt 3.2 e)) | ||||||
| ⃞ | weniger als 50 Wähler ihre Stimme abgegeben haben; der Kreiswahlleiter wurde unterrichtet (weiter bei Punkt 3.2 d)). | ||||||||
| d) | Weil weniger als 50 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, hat der Kreiswahlleiter nach § 68 Absatz 2 die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mit einem von ihm bestimmten anderen Wahlvorstand |
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| Der Wahlvorstand des Wahlbezirks mit weniger als 50 Wählern (abgebender Wahlvorstand) | .............................. (abgebender Wahlvorstand/Name oder Nummer des Wahlbezirks) | ||||||||
| hat die verschlossene Wahlurne, die Abschlussbeurkundung, das Wählerverzeichnis und die eingenommenen Wahlscheine dem vom Kreiswahlleiter bestimmten Wahlvorstand (aufnehmender Wahlvorstand) | .............................. (aufnehmender Wahlvorstand/Name oder Nummer des Wahlbezirks) | ||||||||
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| Am Wahlraum des abgebenden Wahlvorstands wurde ein Hinweis angebracht, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt. Beim Transport der zu übergebenden Gegenstände waren der Wahlvorsteher und der Schriftführer, ein weiteres Mitglied des Wahlvorstands und soweit möglich weitere im Wahlraum anwesende Wahlberechtigte als Vertreter der Öffentlichkeit anwesend. | ⃞ | (Bitte durch Ankreuzen bestätigen) (Weiter bei Punkt 5.4) | |||||||
| e) | Sodann wurde die Wahlurne geöffnet; die Stimmzettel wurden entnommen. | ||||||
| Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war. | |||||||
| f) | Der Inhalt der Wahlurne wurde vor der Auszählung mit dem Inhalt einer anderen Wahlurne vermischt, weil | (Soweit zutreffend ankreuzen, sonst weiter bei Punkt 3.2 g)) | |||||
| ⃞ | im Wahlbezirk/Sonderwahlbezirk ein beweglicher Wahlvorstand tätig war | ||||||
| ⃞ | aufgrund der Anordnung des Kreiswahlleiters | ||||||
| von ……… Uhr ……… Minuten die verschlossene Wahlurne, das Wählerverzeichnis, die Abschlussbeurkundung und die eingenommenen Wahlscheine des | |||||||
| .............................. (abgebender Wahlvorstand/Name oder Nummer des Wahlbezirks) | |||||||
| um ……… Uhr ……… Minuten zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses übernommen wurden. | |||||||
| Bei der Zahl der Wähler (3.2 a), b), g)) und der Zahl der Wahlberechtigten (3.3) sind die Zahlen aus den Wählerverzeichnissen, Abschlussbeurkundungen, eingenommenen Wahlscheinen und Stimmzetteln des abgebenden und des aufnehmenden Wahlvorstands zusammenzuzählen. | |||||||
| Nach der Vermischung sind die Stimmzettel gemeinsam auszuzählen (ab 3.2 g)). | |||||||
| g) | Sodann wurden die Stimmzettel gezählt. | ||||||
| Die Zählung ergab | (Bitte Zahl eintragen:) | ||||||
| ………… Stimmzettel (= Wähler insgesamt) | |||||||
| Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei eintragen. | |||||||
| a) + b) zusammen ergab | …………… Personen. | ||||||
| (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | |||||||
| ⃞ | Die Gesamtzahl a) + b) stimmte mit der Zahl der Stimmzettel unter g) überein. | ||||||
| ⃞ | Die Gesamtzahl a) + b) war | ||||||
| um …………… (Anzahl) größer | |||||||
| um …………… (Anzahl) kleiner | |||||||
| als die Zahl der Stimmzettel. | |||||||