Anlage 2B (zu § 17a Absatz 5) (Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 215, S. 3 – 6)


Anlage 2C (zu § 17b Abs. 2) (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2571 - 2573;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Bitte
- füllen Sie den Antrag in Druck- oder Maschinenschrift aus,
- beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern ( ),
- bei Versand des Antrags diesen ausschließlich per Post versenden,
- das Zutreffende ankreuzen ☒ bzw. ausfüllen.

(1)

An die
Gemeindebehörde


       Antrag für Unionsbürgerinnen
       und Unionsbürger, nicht im
       Wählerverzeichnis geführt zu werden



(2)Ich beantrage, gemäß § 17b Abs. 2 der Europawahlordnung (EuWO) nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
(3)Familienname - ggf. auch Geburtsname -, Vornamen


GeburtsdatumTagMonatJahrGeburtsort

(4)

Ich bin im Besitz eines
Ausweisnummer
ausgestellt amvon (ausstellende Behörde)
  gültigen
    Identitätsausweises
zuletzt verlängert amvon (ausstellende Behörde)
  Reisepasses

(5)Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union
(6)Meine derzeitige (Haupt-)Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) ist in der Bundesrepublik Deutschland
(7)Mir ist bekannt, dass dieser Antrag für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament gilt. Um erneut an einer Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen zu können, muss ich als Unionsbürger einen neuen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Ort, DatumUnterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname)