Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.
| Ort, Datum ......................................... | Bezeichnung des Bundes- oder des Kreis- oder Stadtwahlleiters ..................................................... |
| Gemeinde | Wahlbezirk | |||||||||
| Kreis | ||||||||||
| Land | ||||||||||
| für die Wahl zum Europäischen Parlament am | Datum | |||||||||
| Die im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Europäischen Parlament nach den Vorschriften der Europawahlordnung (§§ 15 bis 17b) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 6 des Europawahlgesetzes und sind nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen. | ||||||||||
| Das Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vom | Datum der Bekanntmachung | |||||||||
| in der Zeit vom | Datum | bis | Datum | |||||||
| für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgelegen. | ||||||||||
| Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden. | ||||||||||
| Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch die | ||||||||||
| Wahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem am | Datum | |||||||||
| ortsüblich bekannt gemacht worden. | ||||||||||
| Das Wählerverzeichnis umfasst | Anzahl | Blätter. | ||||||||
| Kenn- buchstabe | Berichtigt gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 der Europawahlordnung | Berichtigt gemäß § 46 Abs. 2 Satz 3 der Europawahlordnung | ||||||||
| A 1 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | Personen | Personen | Personen | ||||||
| A 2 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | Personen | Personen | Personen | ||||||
| (A 1 + A 2) | Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragen | Personen | Personen | Personen | ||||||
| Ort | Ort | |||||||||
| Datum | Datum | |||||||||
| Der Wahlvorsteher | Der Wahlvorsteher | |||||||||
| Ort, Datum | Die Gemeindebehörde | |||||||||
| (Dienstsiegel) | ||||||||||
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Anlage 8 (zu § 25) (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2582;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)