Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!
Wahlschein(Zu den Ziffern bis finden Sie
Hinweise in den Erläuterungen)
für die Wahl zum Europäischen Parlament am
Datum                               

Nur gültig für den Kreis/die kreisfreie StadtWahlschein-Nr.
Wählerverzeichnis-Nr.
Herr/Frauoder vorgesehener Wahlbezirk
oder Wahlschein gem. § 24 Abs. 2 EuWO.
geboren am
wohnhaft inStraße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

kann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem obengenannten Kreis/der kreisfreien Stadt teilnehmen
1.gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage eines Personalausweises - Unionsbürger eines Identitätsausweises - oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des oben genannten Kreises/der oben genannten kreisfreien Stadt
oder
2.durch Briefwahl.
Ort, DatumDie Gemeindebehörde
(Dienstsiegel)
(Unterschrift des mit der Erteilung des Wahlscheines beauftragten Bediensteten der Gemeinde/kann bei automatischer Erstellung des Wahlscheins entfallen)
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Achtung !
Bitte nachfolgende Erklärung vollständig ausfüllen und unterschreiben.
Dann den Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
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Versicherung an Eides statt zur Briefwahl
Ich versichere gegenüber dem Kreiswahlleiter/Stadtwahlleiter/der mit der Durchführung der Briefwahl betrauten Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den beigefügten Stimmzettel persönlich - als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen des Wählers - gekennzeichnet habe.
Unterschrift des Wählers/der WählerinUnterschrift der Hilfsperson
Datum, Vor- und FamiliennameDatum, Vor- und Familienname
Weitere Angaben in Blockschrift!
Vor- und Familienname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Wohnort
______________
Erläuterungen



Anlage 9 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3) (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Stimmzettelumschlag für die Briefwahl
In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.


Nur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben.
Sodann
- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und
- den Wahlschein mit der unterschriebenen
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen.
Anlage 10 (zu § 27 Absatz 3 und § 38 Absatz 4) (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2584;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Vorderseite des Wahlbriefumschlags
hellrot (maschinenlesbar)