Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu der von der Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit in die Einrichtung(en) und übergab dort den Wahlberechtigten die Stimmzettel. Er wies die Wahlberechtigten, die sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen wollten, darauf hin, dass sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes als Hilfsperson in Anspruch nehmen können. Die Wähler hatten die Möglichkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen.
Nach Prüfung der Wahlscheine warfen die Wähler ihre gefalteten Stimmzettel in die vom beweglichen Wahlvorstand mitgebrachte verschlossene Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, warf der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der bewegliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine und brachte nach Schluss der Stimmabgabe die verschlossene Wahlurne und die eingenommenen Wahlscheine unverzüglich in den Wahlraum zurück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum Schluss der Wahlhandlung unter ständiger Aufsicht des Wahlvorstandes.
2.8Beweglicher Wahlvorstand im Sonderwahlbezirk
Im Sonderwahlbezirk(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ war kein beweglicher Wahlvorstand tätig.
 ⃞ begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in die Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.7 beschrieben.
2.9Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ waren nicht zu verzeichnen.
 ⃞ waren zu verzeichnen. Über die besonderen Vorfälle (z. B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 49 Absatz 6 und 7 und des § 52 der Europawahlordnung, Unterbrechung der Wahlhandlung) wurden Niederschriften angefertigt, die als Anlagen

Nr. ……… bis ……… beigefügt sind.
2.10Ablauf der Wahlzeit
Um 18.00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen waren und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befanden. Nach Ablauf der Wahlzeit eintreffenden Personen wurde der Zutritt zur Stimmgabe gesperrt. Nachdem die vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler ihre Stimme abgegeben hatten, erklärte der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen.

Um ……… Uhr ……… Minuten
erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen.
Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten
Stimmzettel entfernt.
3.Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
3.1Leitung der Ergebnisfeststellung
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen.
3.2Zahl der Wähler, Öffnung der Wahlurne
a) Zunächst wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.
Die Zählung ergab(Bitte Zahl eintragen:)
………… Stimmabgabevermerke
b) Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine gezählt.
Die Zählung ergab………… Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein)
Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei
eintragen.
c) Die Feststellung der Zahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und der eingenommenen Wahlscheine ergab, dass

 ⃞ 


mindestens 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben
(weiter bei Punkt 3.2. e)).
 ⃞ weniger als 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, der Kreis- oder Stadtwahlleiter wurde unterrichtet
(weiter bei Punkt 3.2. d)).
d) Weil weniger als 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, hat der Kreis- oder Stadtwahlleiter nach § 61 Absatz 2 der Europawahlordnung die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mit einem von ihm bestimmten anderen Wahlvorstand




um ……… Uhr ……… Minuten angeordnet.
Der Wahlvorstand des Wahlbezirks mit weniger als 30 Wähler (abgebender Wahlvorstand)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(abgebender Wahlvorstand/
Name oder Nummer des Wahlbezirks)
hat die verschlossene Wahlurne
oder
die aus der Wahlurne entnommenen, ungesichteten und in einem separaten Umschlag verschlossenen und versiegelten Stimmzettel
zusammen mit der Abschlussbeurkundung, dem Wählerverzeichnis und den eingenommenen Wahlscheinen dem vom Kreis- oder Stadtwahlleiter bestimmten Wahlvorstand (aufnehmender Wahlvorstand) übergeben.



. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(aufnehmender Wahlvorstand/
Name oder Nummer des Wahlbezirks)
(Zutreffendes bitte ankreuzen:)
Die Übergabe
 ⃞ der verschlossenen Wahlurne
 ⃞ des versiegelten Umschlages mit den Stimmzetteln
erfolgte um ……… Uhr ……… Minuten.
Am Wahlraum des abgebenden Wahlvorstands wurde ein Hinweis angebracht, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt. Bei Transport der zu übergebenden Gegenstände waren der Wahlvorsteher und der Schriftführer, ein weiteres Mitglied des Wahlvorstands und soweit möglich weitere im Wahlraum anwesende Wahlberechtigte als Vertretende der Öffentlichkeit anwesend.







 ⃞ 








Bitte durch Ankreuzen bestätigen.(weiter bei Punkt 5.4)
e) Sodann wurde die Wahlurne geöffnet; die eingenommenen Stimmzettel wurden entnommen. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.
f)  Der Inhalt der Wahlurne wurde vor dem Auszählen mit dem Inhalt einer anderen Wahlurne vermischt, weil

(Soweit zutreffend, ankreuzen, sonst weiter bei Punkt 3.2.g)).
 ⃞ im Wahlbezirk/Sonderwahlbezirk ein beweglicher Wahlvorstand tätig war.
 ⃞ aufgrund der Anordnung des Kreis- oder Stadtwahlleiters von ………… Uhr ………… Minuten die in der verschlossenen Wahlurne oder in einem verschlossenen Umschlag transportierten Stimmzettel, das Wählerverzeichnis, die Abschlussbeurkundung und die eingenommenen Wahlscheine des

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(abgebender Wahlvorstand/
Name oder Nummer des Wahlbezirks)
um ………… Uhr ………… Minuten zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses übernommen wurden.
Bei der Zahl der Wähler (3.2.a), b) und g)) und der Zahl der Wahlberechtigten (3.3) sind die Zahlen aus den Wählerverzeichnissen, Abschlussbeurkundungen, eingenommenen Wahlscheinen und Stimmzetteln des abgebenden und des aufnehmenden Wahlvorstands zusammenzuzählen.
Nach der Vermischung sind die Stimmzettel gemeinsam auszuzählen (ab 3.2.g)).
g) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt.(Bitte Zahl eintragen:)
Die Zählung ergab…………… Stimmzettel (= Wähler insgesamt)
Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei eintragen.
Die Zahl a) + b) ergab…………… Personen.
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ Die Gesamtzahl a) + b) stimmte mit der Zahl der Stimmzettel unter g) überein.
 ⃞ Die Gesamtzahl a) + b) war
um …………… (Anzahl) größer
um …………… (Anzahl) kleiner
als die Zahl der Stimmzettel.