Kreis

Kreisfreie Stadt


der Wahl zum Europäischen Parlament
Datum
am  
Datum
1.Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am
im Kreis/in der kreisfreien Stadt
Datum
trat heute, amnach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss/Stadtwahlausschusszusammen.
Es waren erschienen:
Familienname, VornameWohnortFunktion
1.als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
2.als Beisitzer/in
3.als Beisitzer/in
4.als Beisitzer/in
5.als Beisitzer/in
6.als Beisitzer/in
7.als Beisitzer/in
Ferner waren zugezogen:
als Schriftführer/in sowie
und
als Hilfskräfte
Der/Die Vorsitzende eröffnete umUhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in auf ihre Verpflichtung
zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind.
Zahl
2.Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamtWahlniederschriften der Wahlvorstände für
Zahl
insgesamtWahlbezirke
ZahlZahl
(davonWahlvorstände fürallgemeine Wahlbezirke,
ZahlZahl
Wahlvorstände fürSonderwahlbezirke,
Zahl
Wahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt)
und die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken - und Gemeinden zur Einsichtnahme vor.
2.1Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind.
2.2Der Kreis-/Stadtwahlausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinen Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
Der Kreis-/Stadtwahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen:
2.3Der Kreis-/Stadtwahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschrift
nähere Bezeichnung
-des Wahlvorstandes
nähere Bezeichnung
-des Briefwahlvorstandes
vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.
2.4Der Kreis-/Stadtwahlausschuss beschloss abweichend von den Entscheidungen
-des Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk
nähere Bezeichnung
-des Briefwahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen
nähere Bezeichnung
und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimmzettel.
Nicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken:
3.Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis für den Kreis/die kreisfreie Stadt:
Kennbuchstabe
AWahlberechtigte
BWähler
CUngültige Stimmen
DGültige Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der
(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung)Stimmen
D    11.
D    22.
D    33.
D    44.
usw. (laut Stimmzettel)
4.Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreis-/Stadtwahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
5.Der Kreis-/Stadtwahlleiter gab das Wahlergebnis im Kreis/in der kreisfreien Stadtbekannt.
Die Sitzung war öffentlich.
Vorstehende Niederschrift wurde von dem Kreis-/Stadtwahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
Ort, Datum
Der KreiswahlleiterDer Schriftführer
Die Beisitzer
1.2.
3.4.
5.6.

Anlage 29 (zu § 70 Abs. 4) (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2632 - 2633;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Land
Datum
  am  
Datum
1.Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am
im Land
Datum
trat heute, am, nach ordnungsgemäßer Ladung der Landeswahlausschuss zusammen.
Es waren erschienen:

Familienname, Vorname


Wohnort

Funktion
1.als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
2.als Beisitzer/in
3.als Beisitzer/in
4.als Beisitzer/in
5.als Beisitzer/in
6.als Beisitzer/in
7.als Beisitzer/in
8.als in den Ausschuss berufener Richter des
9.als in den Ausschuss berufener Richter des
Ferner waren zugezogen:

als Schriftführer/in sowie
und
als Hilfskräfte.
Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden.
Zahl
2.Dem Landeswahlausschuss lagen die insgesamtWahlniederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und die
als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Kreisen und kreisfreien Städten zur Einsichtnahme vor.
2.1Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind.
2.2Der Landeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse zu folgenden - keinenBeanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
Der Landeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen:
2.3Der Landeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungenin der Wahlniederschrift
nähere Bezeichnung
- des Wahlvorstandes
nähere Bezeichnung
- des Briefwahlvorstandes
nähere Bezeichnung
- des Kreis-/Stadtwahlausschusses
vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.
3.Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Kreise und kreisfreien Städte ergab folgendes Gesamtergebnis für das Land:
Kennbuchstabe
AWahlberechtigte
BWähler
CUngültige Stimmen
DGültige Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der
(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung)Stimmen
D 11.
D 22.
D 33.
D 44.
usw. (laut Stimmzettel)
4.Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Kreisen und kreisfreien Städten vom Landeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
5.Der Landeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Land bekannt.
Die Sitzung war öffentlich.
Vorstehende Niederschrift wurde von dem Landeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des ................................ und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
Ort, Datum
Der LandeswahlleiterDer Schriftführer
Die Beisitzer
1.2.
3.4.
5.6.

Anlage 30 (zu § 71 Abs. 4) (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2634 - 2636;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)