die nicht nach der Leistungsgruppe 1 einzustufen sind.
Hierzu gehören u.a.:
Landarbeiterin mit weniger als sechsjähriger BerufserfahrungHausgehilfin (auch außerhalb der Landwirtschaft) mit weniger als sechsjähriger BerufserfahrungHilfsarbeiterinangelernte Waldarbeiterin mit weniger als sechsjähriger Berufserfahrungungelernte Waldarbeiterin
Anlage 9 Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 883 - 885

Folgende im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet ausgeübte Arbeiten vor dem 1. Januar 1969 sind
I. Hauerarbeiten:
1. Bezeichnung des Versicherten und erforderliche Beschäftigungsmerkmale
  Übliche Bezeichnung: Erforderliche Merkmale der Beschäftigung
AbdämmerBohr- und Schießarbeiten im Steinkohlenbergbau Saar
AbteilungssteigerNummer 8
Anlernhauer 
Anschläger unter TageAuffahren beladener Förderwagen ohne mechanische Hilfe in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1
AufsichtshauerNummern 1, 3 und 4
Ausbildungshauerüberwiegender Einsatz unter Tage
Ausbildungssteigerüberwiegende Beschäftigung unter Tage in der Berufsausbildung
Bandmeisterim Streb- oder Streckenvortrieb
BandverlegerNummern 1 und 3
Bediener von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder LademaschinenNummern 1, 3 und 4; 1 und 3
Berauberim Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4
Betriebsführer unter TageNummer 8
BlaserNummern 1 und 3
Blindschachtreparaturhauerständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4
BohrerNummern 1, 3 und 4 oder 1 und 3
BohrmeisterNummer 5 (einschließlich Streckenvortrieb) oder 6 oder 7
DrittelführerNummern 1, 3 und 4
ElektrohauerNummern 1, 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb
ElektrosteigerNummer 8
Fahrer von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder LademaschinenNummern 1, 3 und 4; 1 und 3
FahrhauerNummern 1, 3 und 4; 8
FahrsteigerNummer 8
Firstankernaglerim Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau
Firstankerrauberim Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau
GedingeschlepperNummern 1 und 3
GrubensteigerNummer 8
HauerNummern 1, 3 und 4
KastlerRaub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken in Abbauen oder in Blindschächten und Nummer 2
KnappeNummern 1 und 3
KohlenstoßtränkerNummern 1, 3 und 4
LehrhauerNummern 1 und 3
MaschinenhauerNummern 1, 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb
MaschinensteigerNummer 8
Maurerin knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1
Meister im Elektro- oder Maschinenbetriebim Steinkohlenbergbau Saar, Nummer 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb
Meisterhauerüberwiegender Einsatz unter Tage
NeubergmannNummern 1 und 3
Oberhauer 
Obersteiger unter TageNummer 8
Partiemann 
PfeilerrückerNummern 1 und 3
RauberNummern 1, 3 und 4; 1 und 3; 2 und Raub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken, in Abbauen oder Blindschächten
ReviersteigerNummer 8
RohrlegerNummern 1 und 3
RutschenverlegerNummern 1 und 3
Rolllochmaurerim Erzbergbau oder in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1
Rutschenmeister 
Schachthauerständige Reparaturarbeiten im Schacht und Nummer 4
SchachtsteigerNummer 8
Schießmeister 
Schießsteigerüberwiegende Beaufsichtigung der durchzuführenden Schießarbeiten
Schrapperfahrerim Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 1
Stapelreparaturhauerständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4
Stempelwart 
Stückenschießerim Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4
UmsetzerNummern 1 und 3
Vermessungssteigerüberwiegend unter Tage
VersetzerNummern 1 und 3
Wettermannim Pech- oder Steinkohlenbergbau
Wettersteigerim Pech- oder Steinkohlenbergbau
ohne Bezeichnung: ständige Reparaturarbeiten im Schacht;
 ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummer 2;
Zimmer-, Reparatur- oder sonstige Instandsetzungsarbeiten im Abbau, beim Streckenvortrieb oder in der Aus- und Vorrichtung und Nummer 2;
Aufwältigungs- und Gewältigungsarbeiten und Nummer 2;
Erweitern von Strecken und Nummer 2;
Nachreißarbeiten und Nummer 2

Es ist unschädlich, wenn der Versicherte unter einer anderen Bezeichnung als der üblichen beschäftigt war, sofern seine Beschäftigung den erforderlichen Merkmalen entspricht.
2.
Beschreibung der in Nummern bezeichneten Beschäftigungsmerkmale