SpalteAB
ZeileWandoberflächeAbsorptionsverlust
D in dB
1Ebene und harte Wände0
2Gebäudewände mit Fenstern und kleinen Anbauten1
3Absorbierende Schallschutzwände4
4Hoch absorbierende Schallschutzwände8
Anmerkung zu Zeile 1: z. B. gekachelte Stützwände, glatte Betonoberflächen.
Direkte und reflektierte Beiträge werden getrennt ermittelt. Für Spiegelquellen sind die Dämpfungsterme nach der Gleichung (Gl. 10) sowie D und D nach der Gleichung (Gl. 28) entsprechend dem Ausbreitungsweg des reflektierten Schalls zu bestimmen. Es sind Reflexionen bis einschließlich der 3. Ordnung zu berechnen.
7.
Berechnung der Schallimmission
Die Schallimmission an einem Immissionsort wird als äquivalenter Dauerschalldruckpegel L für den Zeitraum einer vollen Stunde errechnet: Er wird gebildet durch energetische Addition der Beiträge von
allen Teilschallquellen in Oktavbändern mit Mittenfrequenzen von 63 Hz bis 8 000 Hz,
allen Höhenbereichen h,
allen Teilstücken k,
allen Teilflächen k und
allen Ausbreitungswegen w.
An Strecken der Eisenbahn und Straßenbahn sind Summationen der Schalldruckpegel nach folgender Gleichung
(Gl. 29) durchzuführen:
Dabei bezeichnet:
ƒZähler für Oktavband,
hZähler für Höhenbereich,
kZähler für Teilstück oder einen Abschnitt davon,
wZähler für unterschiedliche Ausbreitungswege,
LA-bewerteter Schallleistungspegel der Punktschallquelle in der Mitte des Teilstücks k, der die Emission aus dem Höhenbereich h angibt nach der Gleichung (Gl. 6), in dB,
DRichtwirkungsmaß für den Ausbreitungsweg w nach der Gleichung (Gl. 8), in dB,
DRaumwinkelmaß nach der Gleichung (Gl. 9), in dB,
AAusbreitungsdämpfungsmaß im Oktavband ƒ im Höhenbereich h vom Teilstück k längs des Weges w nach der Gleichung (Gl. 10), in dB.
An Rangier- und Umschlagbahnhöfen sind Summationen der Energie unter Berücksichtigung der Gleichungen (Gl. 3), (Gl. 4) und (Gl. 7) vorzunehmen:
Dabei bezeichnet: