Spalte A B Zeile Wandoberfläche Absorptionsverlust
D in dB1 Ebene und harte Wände 0 2 Gebäudewände mit Fenstern und kleinen Anbauten 1 3 Absorbierende Schallschutzwände 4 4 Hoch absorbierende Schallschutzwände 8 Anmerkung zu Zeile 1: z. B. gekachelte Stützwände, glatte Betonoberflächen.Direkte und reflektierte Beiträge werden getrennt ermittelt. Für Spiegelquellen sind die Dämpfungsterme nach der Gleichung (Gl. 10) sowie D und D nach der Gleichung (Gl. 28) entsprechend dem Ausbreitungsweg des reflektierten Schalls zu bestimmen. Es sind Reflexionen bis einschließlich der 3. Ordnung zu berechnen.
- 7.
- Berechnung der SchallimmissionDie Schallimmission an einem Immissionsort wird als äquivalenter Dauerschalldruckpegel L für den Zeitraum einer vollen Stunde errechnet: Er wird gebildet durch energetische Addition der Beiträge von
- –
- allen Teilschallquellen in Oktavbändern mit Mittenfrequenzen von 63 Hz bis 8 000 Hz,
- –
- allen Höhenbereichen h,
- –
- allen Teilstücken k,
- –
- allen Teilflächen k und
- –
- allen Ausbreitungswegen w.
An Strecken der Eisenbahn und Straßenbahn sind Summationen der Schalldruckpegel nach folgender Gleichung
- (Gl. 29) durchzuführen:Dabei bezeichnet:
ƒ Zähler für Oktavband, h Zähler für Höhenbereich, k Zähler für Teilstück oder einen Abschnitt davon, w Zähler für unterschiedliche Ausbreitungswege, L A-bewerteter Schallleistungspegel der Punktschallquelle in der Mitte des Teilstücks k, der die Emission aus dem Höhenbereich h angibt nach der Gleichung (Gl. 6), in dB, D Richtwirkungsmaß für den Ausbreitungsweg w nach der Gleichung (Gl. 8), in dB, D Raumwinkelmaß nach der Gleichung (Gl. 9), in dB, A Ausbreitungsdämpfungsmaß im Oktavband ƒ im Höhenbereich h vom Teilstück k längs des Weges w nach der Gleichung (Gl. 10), in dB. An Rangier- und Umschlagbahnhöfen sind Summationen der Energie unter Berücksichtigung der Gleichungen (Gl. 3), (Gl. 4) und (Gl. 7) vorzunehmen:Dabei bezeichnet: