- den acht Oktavbändern mit Mittenfrequenzen von 63 Hz bis 8 000 Hz. Sofern nicht durch Standmessungen und besondere Messungen – z. B. hinter einem Schallschirm, mit einem Richtmikrofon oder im Windkanal – bekannt, sind die Geräuschemissionsdaten für aerodynamische Geräusche, Aggregate- und Antriebsgeräusche für die gemäß Beiblatt 1 oder Beiblatt 2 zugeordnete Fahrzeugart in dem jeweiligen Höhenbereich der Emission zu übernehmen.Anmerkung 4: Ergibt beispielsweise die Vorbeifahrtmessung einer V-Lok bei der Geschwindigkeit v im Abstand d in der Höhe h über SO im Oktavband ƒ einen A-bewerteten Einzelereignispegel L und die Messung der Abgasgeräusche im Stand bei gleicher Motorleistung einen Schallleistungspegel L, so wird – unter Berücksichtigung von Emissionswerten der aerodynamischen und Antriebsgeräusche sowie von Aggregatgeräuschen, die zusätzlich zum Abgasgeräusch nach dem Einzelblatt für V-Loks bei der Geschwindigkeit v auftreten – das Rollgeräusch auf sehr glatten Schienen nach folgender Gleichung ermittelt:Dabei bezeichnet:
ɑ A-bewerteter Summenschallpegel der längenbezogenen Schallleistung bei der Bezugsgeschwindigkeit v = 100 km/h auf Schwellengleis für das Rollgeräusch aufgrund der Radrauheit (Teilquelle m = 2), in dB, Δa Pegeldifferenz der längenbezogenen Schallleistung bei der Bezugsgeschwindigkeit v = 100 km/h auf Schwellengleis für das Rollgeräusch aufgrund der Radrauheit (Teilquelle m = 2), im Oktavband ƒ, in dB, L A-bewerteter Einzelereignispegel je Oktavband, in dB, b Geschwindigkeitsfaktor für Rollgeräusche (Teilquelle m = 2) nach Tabelle 6, v Geschwindigkeit während der Vorbeifahrt, in km/h, v = 100 km/h Bezugsgeschwindigkeit, L A-bewerteter Oktav-Schallleistungspegel anderer Teilquellen, in dB, b Geschwindigkeitsfaktor für andere Teilquellen nach Tabelle 6, m´ Zähler für Teilquellen ohne m = 2. Der Ausdruck unter dem Summenzeichen darf höchstens den Wert 0,5 annehmen, um eine Fremdgeräuschkorrektur zuzulassen. Die Zahlenwerte 36 und 44 gelten als Näherungen für Abstände d von 5 bis 10 m.Tabelle 19: Abschätzung der schienenrauheitsbedingten Emission (Teilquelle m = 1)