weisheftes (SVN-​Heft) zu erstatten. Der Beschäftigte hat zu diesem Zweck dem Arbeitgeber das SVN-​Heft auszuhändigen. Ist der Beschäftigte nicht im Besitz eines SVN-​Heftes, sind die Meldungen auf entsprechenden Ersatzvordrucken zu erstatten. Die Ersatzvordrucke sind den Krankenkassen von der Datenstelle im Auftrag aller Träger der Rentenversicherung zur Verfügung zu stellen.

§ 2
Ausfüllen der Vordrucke
Auf dem Vordruck sind bei einer Meldung folgende Felder immer wie folgt auszufüllen:
1.
"Bei Anmeldung: Anschrift, bei Abmeldung/Jahresmeldung: Anschriftenänderung".Die Anschrift des Beschäftigten im Zeitpunkt der Meldung.
2.
"Verheiratet: ja".Bejahendenfalls ist ein "X" einzutragen.
3.
"Rentner od. Rentenantragsteller: ja".Es ist ein "X" einzutragen, wenn eine Rente aus der Rentenversicherung bezogen wird oder beantragt ist.
4.
"Mehrfachbeschäftigter: ja".Es ist ein "X" einzutragen, wenn der Beschäftigte bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist.
5.
"Angaben zur Tätigkeit".Es ist in das Feld "A" die Zahl 999 und in das Feld "B" die Zahl 99 einzutragen.
6.
"Betriebsnummer".Es ist die Nummer einzutragen, die dem Arbeitgeber für den Betrieb, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, vom Arbeitsamt zugeteilt ist. Ist eine Nummer noch nicht zugeteilt, ist sie bei dem für den Betrieb zuständigen Arbeitsamt unverzüglich zu beantragen; der Arbeitgeber hat die für die Zutei‑
lung der Betriebsnummer erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.
"Beitragsgruppe(n) (siehe Rücks.) KV, RV, BA".Die Beitragsgruppen sind in der Weise zu verschlüsseln, daß für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge: Krankenversicherung, Rentenversicherung und Bundesanstalt für Arbeit die jeweilige in Betracht kommende Ziffer anzugeben ist.

Krankenversicherung kein Beitrag0
allgemeiner Beitrag1
erhöhter Beitrag2
ermäßigter Beitrag3
Beitrag zur landwirtschaftlichen KV4
halber Beitrag5
Rentenversicherung kein Beitrag0
voller Beitrag zur ArV1
voller Beitrag zur AnV2
halber Beitrag zur ArV3
halber Beitrag zur AnV4
Beitrag zur BA kein Beitrag0
Beitrag1
halber Beitrag2
8.
"Name der Krankenkasse (Geschäftsstelle)".Es sind der Name und gegebenenfalls die zuständige Geschäftsstelle der Krankenkasse einzutragen.
9.
"Name und Anschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)".Anstelle der vollständigen Bezeichnung kann auch eine verkürzte verständliche Bezeichnung der Firma und deren Anschrift eingetragen werden.