weisheftes (SVN-Heft) zu erstatten. Der Beschäftigte hat zu diesem Zweck dem Arbeitgeber das SVN-Heft auszuhändigen. Ist der Beschäftigte nicht im Besitz eines SVN-Heftes, sind die Meldungen auf entsprechenden Ersatzvordrucken zu erstatten. Die Ersatzvordrucke sind den Krankenkassen von der Datenstelle im Auftrag aller Träger der Rentenversicherung zur Verfügung zu stellen.
§ 2
Ausfüllen der Vordrucke
Auf dem Vordruck sind bei einer Meldung folgende Felder immer wie folgt auszufüllen:
§ 2
Ausfüllen der Vordrucke
Auf dem Vordruck sind bei einer Meldung folgende Felder immer wie folgt auszufüllen:
- 1.
- "Bei Anmeldung: Anschrift, bei Abmeldung/Jahresmeldung: Anschriftenänderung".Die Anschrift des Beschäftigten im Zeitpunkt der Meldung.
- 2.
- "Verheiratet: ja".Bejahendenfalls ist ein "X" einzutragen.
- 3.
- "Rentner od. Rentenantragsteller: ja".Es ist ein "X" einzutragen, wenn eine Rente aus der Rentenversicherung bezogen wird oder beantragt ist.
- 4.
- "Mehrfachbeschäftigter: ja".Es ist ein "X" einzutragen, wenn der Beschäftigte bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist.
- 5.
- "Angaben zur Tätigkeit".Es ist in das Feld "A" die Zahl 999 und in das Feld "B" die Zahl 99 einzutragen.
- 6.
- "Betriebsnummer".Es ist die Nummer einzutragen, die dem Arbeitgeber für den Betrieb, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, vom Arbeitsamt zugeteilt ist. Ist eine Nummer noch nicht zugeteilt, ist sie bei dem für den Betrieb zuständigen Arbeitsamt unverzüglich zu beantragen; der Arbeitgeber hat die für die Zutei‑
- lung der Betriebsnummer erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
- 7.
- "Beitragsgruppe(n) (siehe Rücks.) KV, RV, BA".Die Beitragsgruppen sind in der Weise zu verschlüsseln, daß für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge: Krankenversicherung, Rentenversicherung und Bundesanstalt für Arbeit die jeweilige in Betracht kommende Ziffer anzugeben ist.
| Krankenversicherung kein Beitrag | 0 |
| allgemeiner Beitrag | 1 |
| erhöhter Beitrag | 2 |
| ermäßigter Beitrag | 3 |
| Beitrag zur landwirtschaftlichen KV | 4 |
| halber Beitrag | 5 |
| Rentenversicherung kein Beitrag | 0 |
| voller Beitrag zur ArV | 1 |
| voller Beitrag zur AnV | 2 |
| halber Beitrag zur ArV | 3 |
| halber Beitrag zur AnV | 4 |
| Beitrag zur BA kein Beitrag | 0 |
| Beitrag | 1 |
| halber Beitrag | 2 |
- 8.
- "Name der Krankenkasse (Geschäftsstelle)".Es sind der Name und gegebenenfalls die zuständige Geschäftsstelle der Krankenkasse einzutragen.
- 9.
- "Name und Anschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)".Anstelle der vollständigen Bezeichnung kann auch eine verkürzte verständliche Bezeichnung der Firma und deren Anschrift eingetragen werden.