- 10.
- Bei einer Anmeldung ist zusätzlich folgendes Feld auszufüllen:"Beginn der Beschäftigung".Es ist das Datum des Beginns der Beschäftigung einzutragen. Tag und Monat sind mit jeweils zwei Ziffern, das Jahr mit seinen letzten beiden Ziffern anzugeben; ist der Tag oder Monat nur mit einer der Ziffern eins bis neun anzugeben, ist vor diese Ziffer eine Null zu setzen.
- 11.
- Bei einer Abmeldung sind zusätzlich folgende Felder auszufüllen:"Beschäftigt gegen Entgelt".Es ist in die Felder "bis Tag Monat im Jahr" das Ende der Beschäftigung einzutragen. Tag und Monat sind mit jeweils zwei Ziffern, das Jahr mit seinen letzten beiden Ziffern anzugeben; ist der Tag oder Monat nur mit einer der Ziffern eins bis neun anzugeben, ist vor diese Ziffer eine Null zu setzen.
§ 3
Besonderheiten
Bei einer Anmeldung auf einem Ersatzvordruck gilt § 2 mit folgenden Besonderheiten:
- 1.
- "Name, Vorname (Rufname)".In der ersten Schreibzeile sind zuerst der Familienname und dann der Vorname (Rufname) einzutragen; sie sind durch ein Komma zu trennen.
- 2.
- "Geburtsdatum".Das Geburtsdatum ist in der ersten Schreibzeile rechts in der Reihenfolge Tag, Monat und Jahr anzugeben. Tag und Monat sind mit jeweils zwei Ziffern, das Jahr mit seinen letzten beiden Ziffern anzugeben; ist der Tag oder Monat nur mit einer der Ziffern eins bis neun anzugeben, ist vor diese Ziffer eine Null zu setzen.
- 3.
- "Versicherungsnummer".
- Einzutragen ist die von dem Träger der Rentenversicherung für den Beschäftigten vergebene Versicherungsnummer, soweit bekannt.
- 4.
- "Staatsangehörigkeit".Einzutragen ist der vom Statistischen Bundesamt festgelegte Schlüssel.
- 5.
- "Staatsangehörigkeit".Die Staatsangehörigkeit des Beschäftigten in Worten.
- 6.
- "Geburtsort".Geburtsort des Beschäftigten.
- 7.
- "Geburtsname".Ein Geburtsname ist nur einzutragen, wenn dieser von dem als Ehename geführten Familiennamen abweicht.
- 8.
- "Geschlecht".In das zutreffende Feld ist ein "X" einzutragen.
- 9.
- "Art der Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung".In das zutreffende Feld ist ein "X" einzutragen.
§ 4
Abmeldung auf Ersatzvordruck
Bei einer Abmeldung auf einem Ersatzvordruck gelten die §§ 2 und 3; kann die Versicherungsnummer nicht angegeben werden, ist die Meldung ohne diese Angabe zu erstatten.
§ 5
Abgabe der Meldung durch den Arbeitgeber