2.
den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-​Vorpommern, Sachsen, Sachsen-​Anhalt und Thüringen vorab ein Betrag von bis zu 50 Millionen Deutsche Mark
entsprechend ihren Anteilen nach § 6 Abs. 2 für Vorhaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe dieser Beträge bestimmt der Bundesminister für Verkehr im Benehmen mit den Ländern."
d)
§ 11 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa)
Satz 2 wird wie folgt gefaßt:§ 2 Abs. 1 und 2, die §§ 3, 4, 9, 10 Abs. 2 sowie die §§ 12 und 14 gelten sinngemäß."
bb)
Folgender Satz 3 wird angefügt:"Für Anlagen vorhandener S-​Bahnen gilt auch § 2 Abs. 3."
e)
§ 12 Abs. 4 wird wie folgt gefaßt:"(4) In den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-​Vorpommern, Sachsen, Sachsen-​Anhalt und Thüringen finden die Absätze 1 bis 3 keine Anwendung."
Der Text des Kapitels ist in Sachgebiete und Abschnitte untergliedert.
Er ist wie folgt abrufbar:
a)
kapitelbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap XII) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel XII der Anlage I -
b)
sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap XII A) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Sachgebiet A des Kapitels XII der Anlage I -
c)
abschnittsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap XII A III) - Ausgegeben wird das Dokument zum Abschnitt III des Sachgebiets A des Kapitels XII der Anlage I -
Anlage I Kap XII A II Anlage I Kapitel XII
Sachgebiet A - Immissionsschutzrecht
Abschnitt II
Bundesrecht wird wie folgt geändert:

Bundes-​Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880)
a)
§ 10 wird wie folgt geändert:
aa)
Nach Absatz 3 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:"In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet können während dieser Zeit Einwendungen nur schriftlich erhoben werden."
bb)
Im Absatz 4 Nummer 4 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer angefügt:
"5.
in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet darauf hinzuweisen, daß die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt."
cc)
Im Absatz 8 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:"In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet erfolgt die Zustellung des Genehmigungsbescheides mit Ausnahme an den Antragsteller durch öffentliche Bekanntmachung."
b)
Es wird folgender § 10a eingefügt: