den, so ist er vor Abhilfe oder Erlaß des Widerspruchsbescheids zu hören.(3) Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen.§ 37Zulässigkeit des GerichtswegesGegen den Widerspruchsbescheid kann der Beschwerte Antrag auf Nachprüfung durch das Gericht stellen.§ 38Kosten(1) Das Verwaltungsverfahren einschließlich des Widerspruchsverfahrens ist kostenfrei.(2) Die Kosten einer Vertretung trägt der Antragsteller. Die Kosten der Vertretung im Widerspruchsverfahren sind dem Widerspruchsführer zu erstatten, soweit die Zuziehung eines Bevollmächtigten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und der Widerspruch begründet war. Über die Tragung der Kosten wird bei der Entscheidung zur Sache mitentschieden.§ 39AußerkrafttretenFolgende Vorschriften treten außer Kraft:
1.
Erste Durchführungsanweisung zur Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 8. September 1952 (VOBl. für Groß-​Berlin Teil I S. 459)
2.
Verordnung über die in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik und den demokratischen Sektor von Groß-​Berlin zurückkehrenden Personen vom 11. Juni 1953 (GBl. Nr. 78 S. 805)
3.
Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik und den demokratischen Sektor von Groß-​Berlin zurück‑
kehrenden Personen vom 11. Juni 1953 (GBl. Nr. 78 S. 806)
4.
Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik und den demokratischen Sektor von Groß-​Berlin zurückkehrenden Personen vom 31. August 1953 (GBl. Nr. 95 S. 955)
5.
Verordnung über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. September 1951 (GBl. Nr. 111 S. 839)
6.
Verordnung über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in Groß-​Berlin vom 18. Dezember 1951 (VOBl. für Groß-​Berlin Teil I Nr. 80 S. 565)
7.
Anordnung Nr. 2 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die Deutsche Demokratische Republik nach dem 10. Juni 1953 verlassen haben, vom 3. Oktober 1958 (VOBl. für Groß-​Berlin Teil I S. 673)
8.
Verordnung über die Rechte und Pflichten des Verwalters des Vermögens von Eigentümern, die die Deutsche Demokratische Republik ungesetzlich verlassen haben, gegenüber Gläubigern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 11. Dezember 1968 (GBl. II 1969 Nr. 1 S. 1)
9.
Anordnung zur Regelung von Vermögensfragen vom 11. November 1989 (GBl. I Nr. 22 S. 247)
10.
§§ 17 bis 21 des Gesetzes über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen vom 7. März 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 141), zuletzt geändert durch das Gesetz über die Änderung oder Aufhebung von Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Juni 1990 (GBl. I Nr. 38 S. 483)
11.
sowie zu diesen Rechtsvorschriften erlassene Anweisungen."