| Ziffer | Kriterien in Bezug auf | entfällt oder selbständig | Anzahl der Maßnahmen | ||
| pro Tag | pro Woche | pro Monat | |||
| 5.1 | Medikation | 0 | |||
| 5.2 | Injektionen (subcutan oder intramuskulär) | 0 | |||
| 5.3 | Versorgung intravenöser Zugänge (Port) | 0 | |||
| 5.4 | Absaugen und Sauerstoffgabe | 0 | |||
| 5.5 | Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen | 0 | |||
| 5.6 | Messung und Deutung von Körperzuständen | 0 | |||
| 5.7 | Körpernahe Hilfsmittel | 0 | |||
| Summe der Maßnahmen aus 5.1 bis 5.7 | 0 | ||||
| Umrechnung in Maßnahmen pro Tag | 0 | ||||
| Einzelpunkte für die Kriterien der Ziffern 5.1 bis 5.7 | ||||
| Maßnahme pro Tag | keine oder seltener als einmal täglich | mindestens einmal bis maximal dreimal täglich | mehr als dreimal bis maximal achtmal täglich | mehr als achtmal täglich |
| Einzelpunkte | 0 | 1 | 2 | 3 |
Für jedes der Kriterien 5.1 bis 5.7 wird zunächst die Anzahl der durchschnittlich durchgeführten Maßnahmen, die täglich und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Tag, die Maßnahmen, die wöchentlich und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Woche und die Maßnahmen, die monatlich und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorkommen, in der Spalte pro Monat erfasst. Berücksichtigt werden nur Maßnahmen, die vom Versicherten nicht selbständig durchgeführt werden können.
Die Zahl der durchschnittlich durchgeführten täglichen, wöchentlichen und monatlichen Maßnahmen wird für die Kriterien 5.1 bis 5.7 summiert (erfolgt zum Beispiel täglich dreimal eine Medikamentengabe – Kriterium 5.1 – und einmal Blutzuckermessen – Kriterium 5.6 –, entspricht dies vier Maßnahmen pro Tag). Diese Häufigkeit wird umgerechnet in einen Durchschnittswert pro Tag. Für die Umrechnung der Maßnahmen pro Monat in Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Monat durch 30 geteilt. Für die Umrechnung der Maßnahmen pro Woche in Maßnahmen pro Tag wird die Summe der Maßnahmen pro Woche durch 7 geteilt.
Die durchschnittliche Häufigkeit der Maßnahmen pro Tag bei den Kriterien der Ziffern 5.8 bis 5.11 wird in den folgenden Kategorien mit den nachstehenden Einzelpunkten gewertet: