- träge aus der Auflösung und Verminderung der Pauschalwertberichtigung zu den Beitragsforderungen an die Versicherungsnehmer.
(2) Von den Beiträgen gemäß Absatz 1 sind abzusetzen:
- 1.
- die Versicherungsteuer, auch wenn sie nicht gesondert vom Versicherungsnehmer erhoben wird;
- 2.
- die Abschreibungen von uneinbringlich gewordenen Beitragsforderungen an die Versicherungsnehmer sowie die Aufwendungen aus der Bildung und Erhöhung der Pauschalwertberichtigung zu den Beitragsforderungen an die Versicherungsnehmer.
(3) Im Unterposten "Gebuchte Bruttobeiträge" sind, soweit es sich um das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft handelt, folgende Beiträge auszuweisen:
- 1.
- die von den Vorversicherern für das Geschäftsjahr gutgeschriebenen Beiträge und Nebenleistungen der Versicherungsnehmer;
- 2.
- die von einem Versicherungspool übernommenen Beiträge;
- 3.
- die bei Abschluß oder Erhöhung des in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts vom Vorversicherer erhaltenen Portefeuille-Eintrittsbeiträge.
§ 37 Abgegebene Rückversicherungsbeiträge Im Unterposten "Abgegebene Rückversicherungsbeiträge" sind folgende Beträge auszuweisen:
- 1.
- die den Rückversicherern gutgeschriebenen Beiträge und Nebenleistungen der Versicherungsnehmer;
- 2.
- die an einen Versicherungspool abgegebenen Beiträge;
- 3.
- die bei Abschluß oder Erhöhung des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts an den Rückversicherer abgeführten Portefeuille-Eintrittsbeiträge.
§ 38 Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung (1) Im Posten "Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung" sind von den Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen sowie Rückversicherungsunternehmen folgende Zinserträge auszuweisen:
- 1.
- die Erträge aus den Kapitalanlagen (abzüglich der entsprechenden unmittelbaren Aufwendungen) des für die Brutto-Beitragsdeckungsrückstellung für die selbst abgeschlossenen Schaden- und Unfallversicherungen nach Art der Lebensversicherung gebildeten Deckungsstocks;
- 2.
- die Zinszuführungen zur Brutto-Rentendeckungsrückstellung in den selbst abgeschlossenen Unfall- und Haftpflichtversicherungen;
- 3.
- die Depotzinserträge aus den bei den Vorversicherern in Höhe der Brutto-Deckungsrückstellungen gestellten Sicherheiten für die in Rückdeckung übernommenen Lebens-, Kranken- sowie Schaden- und Unfallversicherungen nach Art der Lebensversicherung.