AA1*)B**)CD
7Perso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 6(1)
– als Flüchtling im Ausland anerkannt(5)
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ausländerbehörden
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundespolizei
andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
oberste Bundes- und
Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
Bundeskriminalamt
Landeskriminalämter
sonstige Polizeivoll-
zugsbehörden
Staatsanwaltschaften
Gerichte
Bundesagentur für
Arbeit
Behörden der Zoll-
verwaltung
Träger der Sozialhilfe
und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
Jugendämter
deutsche Auslands-
vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
Statistisches Bundes-
amt
Träger der Deutschen Rentenversicherung
Staatsangehörigkeitsbehörden
Zollkriminalamt
 
AA1*)B**)CD
8 (Teil I)Perso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 7 sowie Absatz 3f in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1
(1)
Asyl
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a bis f, h bis k, m bis x
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a, g, l, o, p, t bis v, y, z
Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a
Bundespolizei zu
Spalte A Buchstabe a
Polizeivollzugsbehörden der Länder zu Spalte A Buchstabe a
I)
Die Daten zu Spalte A Buchstabe d, f, h, k, n, p und w jeweils Doppelbuchstabe cc und dd werden nur an das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als SIRENE-Büro übermittelt.
Ausländerbehörden
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge
Bundespolizei
andere mit der poli-
zeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
oberste Bundes- und
Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
sonstige Polizeivoll-
zugsbehörden der Länder
Bundesagentur für
Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes
deutsche Auslands-
vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
Statistisches Bun-
desamt
II)
für die Zuverlässig-
keitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
Bundeskriminalamt
Landeskriminalämter
sonstige nicht in
Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes
Staatsanwaltschaften
Gerichte
Behörden der Zoll-
verwaltung
Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
Bundesagentur für
Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe t und u
die für die Durch-
führung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
Jugendämter
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
a)Asylgesuch geäußert am(5)
b)Asylantrag gestellt am(1)
c)Asylantrag erneut gestellt am(1)
d)Asylantrag abgelehnt am
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
Strafvorschrift
rechtliche Bezeichnung der Tat
Art und Höhe der Strafe

(5)


(7)



(7)
e)als Asylberechtigter anerkannt am(1)
bestandskräftig seit(1)
f)Anerkennung widerrufen/zurückgenommen am
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
Strafvorschrift
rechtliche Bezeichnung der Tat
Art und Höhe der Strafe

(5)
(6)

(7)



(7)
g)Anerkennung erloschen am(5)
h)Asylverfahren eingestellt am
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
Strafvorschrift
rechtliche Bezeichnung der Tat
Art und Höhe der Strafe

(5)


(7)



(7)
i)Asylverfahren auf andere Weise erledigt am(6)
j)Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylG zuerkannt am(3)
bestandskräftig seit
k)Flüchtlingseigenschaft widerrufen/zurückgenommen am(3)
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
Strafvorschrift
rechtliche Bezeichnung der Tat
Art und Höhe der Strafe

(5)
(6)

(7)



(7)
l)Flüchtlingseigenschaft erloschen am(5)
m)subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG gewährt am(3)
bestandskräftig seit
n)subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG widerrufen/zurückgenommen am(3)
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
Strafvorschrift
rechtliche Bezeichnung der Tat
Art und Höhe der Strafe

(5)
(6)

(7)



(7)
o)Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG(3)
festgestellt am
für den Zielstaat/die Zielstaaten bestandskräftig seit
p)Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG
widerrufen/zurückgenommen am
(3)
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
Strafvorschrift
rechtliche Bezeichnung der Tat
Art und Höhe der Strafe

(5)
(6)

(7)



(7)
q)Asylantrag vor Einreise gestellt am(1)
r)Asylantrag vor Einreise erneut gestellt am(1)
s)Asylantrag vor Einreise abgelehnt am(1)
t)Aufenthaltsgestattung seit(6)
u)Aufenthaltsgestattung erloschen am(6)
v)Nummer der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung(7)
w)über Überstellung an (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) entschieden am(2)
aa)
zugestellt am
bb)
unanfechtbar seit
cc)
Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)
dd)
Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
Strafvorschrift
rechtliche Bezeichnung der Tat
Art und Höhe der Strafe

(5)
(6)

(7)



(7)
x)Überstellung an (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) erfolgt am(5)
y)räumliche Beschränkung nach
aa)   § 56 Absatz 1 oder Absatz         2 AsylG
        Bezirk der         Ausländerbehörde
        kraft Gesetzes entstanden         am        
        geändert am
        erlischt am       
(7)
bb)   § 59b Absatz 1 AsylG
         Bezirk der         Ausländerbehörde
        erteilt am      
        befristet bis
(7)
z)Wohnsitzauflage nach
aa)    § 60 Absatz 1 AsylG
        Ort
        erteilt am      
        befristet bis  
(7)
bb)    § 60 Absatz 2 Satz 1         Nummer 1 und 2 AsylG
        Ort
        erteilt am      
        befristet bis
(7)
cc)    § 60 Absatz 2 Satz 1         Nummer 3 AsylG
        Bezirk der         Ausländerbehörde
        erteilt am      
        befristet bis
(7)
§ 3 Absatz 4 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 2(2)
Asyl– wie vor-
stehend –
Bundesamt für Migra-
tion und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a bis e, g bis j, l bis s
Ausländerbehörden zu
Spalte A Buchstabe f, q bis s
– wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes –
– wie vorstehend ohne die Buchstaben a und u bis w sowie d, h, f, k, n und p jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd –
§ 3 Absatz 4 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 2(3)
Asyl– wie vor-
stehend –
– wie vorstehend –
nur die zu Personen-
kreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen
– wie vorstehend ohne die Buchstaben a und u bis w sowie d, h, f, k, n und p jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd –