AA1*)B**)CD
9b
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
Perso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 7 und Absatz 3c in Verbindung mit § 2 Absatz 2b
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG
a)Vorabzustimmung nach § 81a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 AufenthG
ausgestellt am
gültig bis
zuständige Auslandsvertretung
(1)(2)Ausländerbehördendie Ausländerbehörden, das Auswärtige Amt, deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
b)erforderliche Dokumente zur Information nach § 81a Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 AufenthG, insbesondere:
– Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
– Urkunde über die erfolgreich abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung
– Heiratsurkunde und/oder Geburtsurkunden von Kindern bei Familiennachzug nach § 81a Absatz 4 AufenthG
– Namensänderungsurkunden und Sprachzertifikate
AA1*)B**)CD
9cPersonenkreisZeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 7 und Absatz 3d in Verbindung mit § 2 Absatz 2c
Zustimmung nach § 36 Absatz 3 der Beschäftigungsverordnung
a)
Zustimmung nach
§ 36 Absatz 3
der Beschäftigungsverordnung
ausgestellt amgültig bis
b)
erforderliches Dokument:
Zustimmung nach § 36 Absatz 3 der Beschäftigungsverordnung
(1)(7)Bundesagentur für Arbeit
das Auswärtige Amt
deutsche Auslands-
vertretungen
das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten