AA1*)B**)CD
23Perso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 6(1)§ 6 des AZR-Gesetzes
Ausschreibung zur Festnahme, Aufenthaltsermittlung, Inobhutnahme oder Ingewahrsamnahme
I)
– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe b
– mit grenzpolizeilichen
Aufgaben betraute Behörden
– in der Rechtsverord-
nung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde
– Bundesamt für Migra-
tion und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe b
– Staatsanwaltschaften
– Gerichte
II)
– Bundeskriminalamt
– Landeskriminalämter
– Zollkriminalamt
– sonstige Polizeivoll-
zugsbehörden der Länder
I)
– Ausländerbehörden
– Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
– Bundesamt für Migra-
tion und Flüchtlinge
– Bundespolizei
– andere mit der polizei-
lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
– oberste Bundes- und
Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
– sonstige Polizeivoll-
zugsbehörden der Länder
– deutsche Auslands-
vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
a)Ausschreibung zur Festnahme(6)
b)Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung(6)
c)Ausschreibung zur Inobhutnahme oder Ingewahrsamnahme(6)
d)ausschreibende Stelle
II)
– für die Zuverlässig-
keitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
– Bundeskriminalamt
– Landeskriminalämter
– sonstige nicht in
Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes
– Staatsanwaltschaften
– Gerichte
– Zollkriminalamt
– Behörden der Zollverwaltung
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 6(2)– wie vorstehend –§ 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-Gesetzes
Ausschreibung zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung– die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen
– ermittlungsführende Polizeibehörden
– wie vorstehend –
– wie vorstehend Spalte A Buchstabe a, b und d –
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 6(3)– wie vorstehend –§ 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des
AZR-Gesetzes
Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung– die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen
– ermittlungsführende Polizeibehörden

– die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen
– wie vorstehend Spalte A Buchstabe b und d –
 
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24Perso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 7(1)
Verdacht auf und Gefährdung durch Straftaten– mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden
– in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde
– ermittlungsführende Polizeibehörde
– Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder
– Staatsanwaltschaften
– Ausländerbehörden
– Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
– Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– Bundespolizei
– andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
– für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
– oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
– Bundeskriminalamt
– Landeskriminalämter
– sonstige Polizeivollzugsbehörden
– Staatsanwaltschaften
– Gerichte
– deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
– Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
a)Verdacht auf § 95 Absatz 1 Nummer 8 AufenthG(5)
b)Verdacht auf § 30 Absatz 1 oder § 30a Absatz 1 BtMG(5)
c)Verdacht auf § 129 StGB(5)
d)Verdacht auf § 129a StGB(5)
e)Verdacht auf § 129 in Verbindung mit § 129b Absatz 1 StGB(5)
f)Verdacht auf § 129a in Verbindung mit § 129b Absatz 1 StGB(5)
g)Verdacht auf Straftat mit Terrorismus-Zielsetzung(5)
h)Gefährdung durch Straftat mit Terrorismus-Zielsetzung(5)