AA1*)B**)CD
28Perso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 11(1)
Verurteilung wegen Straftaten– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen– Ausländerbehörden
– Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
– Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– Bundespolizei
– andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
– für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
– oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als
eigener Aufgabe betraut sind
– Bundeskriminalamt
– Landeskriminalämter
– sonstige Polizeivollzugsbehörden
– Staatsanwaltschaften
– Gerichte
– deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
a)Verurteilung nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 AufenthG(5)
b)Verurteilung nach § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG(5)
 
AA1*)B**)CD
29Perso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 12(1)
Sicherheitsrechtliche Befragung– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen– Ausländerbehörden
– Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
– Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– Bundespolizei
– andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
– für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
– oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als
eigener Aufgabe betraut sind
– Bundeskriminalamt
– Landeskriminalämter
– sonstige Polizeivollzugsbehörden
– Staatsanwaltschaften
– Gerichte
– deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
– Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
a)Sicherheitsrechtliche Befragung nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG durchgeführt am(5)
b)Bezeichnung der Stelle, die die Befragung durchgeführt hat(5)