| A | A1*) | B**) | C | D | ||
| 28 | Perso- nen- kreis | Zeitpunkt der Über- mittlung | Übermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes) | Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen | ||
| Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes) | ||||||
| § 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 11 | (1) | |||||
| Verurteilung wegen Straftaten | – Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen | – Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Staatsanwaltschaften – Gerichte – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren | ||||
| a) | Verurteilung nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 AufenthG | (5) | ||||
| b) | Verurteilung nach § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG | (5) | ||||
| A | A1*) | B**) | C | D | ||
| 29 | Perso- nen- kreis | Zeitpunkt der Über- mittlung | Übermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes) | Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen | ||
| Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes) | ||||||
| § 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 12 | (1) | |||||
| Sicherheitsrechtliche Befragung | – Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen | – Ausländerbehörden – Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bundespolizei – andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden – oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind – Bundeskriminalamt – Landeskriminalämter – sonstige Polizeivollzugsbehörden – Staatsanwaltschaften – Gerichte – deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes | ||||
| a) | Sicherheitsrechtliche Befragung nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG durchgeführt am | (5) | ||||
| b) | Bezeichnung der Stelle, die die Befragung durchgeführt hat | (5) | ||||