AA1*)B**)CD
33Perso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 5 des AZR-Gesetzes)
§ 5 Absatz 1(1)/(2)*
Suchvermerk zur Feststellung des Aufenthalts
– Suchvermerk von(6)– alle(n) öffentlichen Stellen– alle öffentlichen Stellen
(sofern der Suchvermerk nicht gesperrt ist)
§ 5 Absatz 2
– Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder
– Bundesnachrichtendienst
– Militärischer Abschirmdienst
– Bundeskriminalamt
Suchvermerk zur Feststellung anderer Sachverhalte
– Suchvermerk von(6)
§ 5 Absatz 1a(3)
Suchvermerk zur Feststellung des Aufenthalts
– Suchvermerk von(6)– mit ausländer- oder asylrechtlichen Aufgaben betraute Behörden– Ausländerbehörden
– Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
– Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
beauftragte Behörden
– sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder
– oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als
eigener Aufgabe betraut sind
– Bundesagentur für Arbeit
(jeweils, sofern der Suchvermerk nicht gesperrt ist)
 * Zum Personenkreis (2) nicht als Erstmeldung.
AA1*)B**)CD
34Perso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 37 Absatz 1
des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
(§ 37 Absatz 2
des AZR-Gesetzes
in Verbindung mit
§ 17 Absatz 2 Satz 3
der AZRG-Durchführungs-
verordnung)
Bezeichnung der Daten
(§ 37 Absatz 2
des AZR-Gesetzes)
– Sperrvermerk(1)/(2)/ (3)(6)– Zuspeicherung durch die Registerbehörde– alle Stellen