- Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben;
- b)
- Grundstücksart, Rechtsform des Eigentümers, Baujahr, Ort der Belegenheit, Art des Bewertungsverfahrens, Art des Besitzverhältnisses.
(6) Für die Gewerbesteuerstatistik werden alle drei Jahre, erstmals für 1995, von den Steuerpflichtigen folgende Erhebungsmerkmale erfaßt:
- 1.
- a)
- Gewinn/Verlust des Gewerbebetriebs, Hinzurechnungsbeträge, Kürzungsbeträge, Gewerbeertrag, Freibeträge, Steuermeßbetrag nach dem Gewerbeertrag mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben;
- b)
- Einheitswert des Betriebsvermögens des Gewerbebetriebs, Hinzurechnungsbeträge, Kürzungsbeträge, Gewerbekapital, Freibeträge, Steuermeßbetrag nach dem Gewerbekapital mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben;
- c)
- einheitlicher Gewerbesteuermeßbetrag;
- 2.
- Sitz (Gemeinde), Rechtsform, Art der Ertragsteuerpflicht, Wirtschaftszweig;
- 3.
- in Fällen der Zerlegung die beteiligten Gemeinden mit den auf Gewerbeertrag und Gewerbekapital entfallenden Zerlegungsanteilen.
(7) Für die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik werden folgende Erhebungsmerkmale erfasst:
- 1.
- für 2002 und 2007 für die Erwerbe, für die in dem jeweiligen Kalenderjahr Erbschaft- oder Schenkungsteuer erstmalig festgesetzt worden ist, und zusätzlich für 2006, soweit der Wert des Erwerbsvermögens durch automatisierte Verfahren ermittelt worden ist:
- a)
- steuerpflichtiger Erwerb nach Vermögensarten, Steuerklasse des Erwerbers, Steuersatz und festgesetzter Erbschaft- oder Schenkungsteuer mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben; bei mehreren Erwerben aus dem Nachlass eines Inländers zusätzlich der Nachlass untergliedert nach Vermögensarten, sowie Abzüge für Nachlassverbindlichkeiten;
- b)
- Erwerbsart, Jahr der Entstehung der Steuer, Art der Steuerpflicht.
- 2.
- jährlich, erstmals für 2008, für die Erwerbe, für die in dem Kalenderjahr Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt worden ist:
- a)
- steuerpflichtiger Erwerb nach Vermögensarten, Steuerklasse des Erwerbers, Steuersatz und festgesetzter Erbschaft- oder Schenkungsteuer mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben; bei mehreren Erwerben aus dem Nachlass eines Inländers zusätzlich der Nachlass untergliedert nach Vermögensarten, sowie Abzüge für Nachlassverbindlichkeiten;
- b)
- Erwerbsart, Jahr der Entstehung der Steuer, Art der Steuerpflicht.