von den Anforderungen für den Herstellungsbereich 2 für Zink ein Wert von 4,0 mg/l.
E
Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls
(1) Das Abwasser darf keine organischen Komplexbildner enthalten, die einen DOC-​Abbaugrad nach 28 Tagen von 80 Prozent entsprechend dem Verfahren nach Anlage 1 Nummer 406 nicht erreichen.
(2) Die in Teil B Absatz 2 genannte Anforderung ist für den Ort des Anfalls einzuhalten.
(3) Der Nachweis, dass die Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 eingehalten sind, kann dadurch erbracht werden, dass die eingesetzten Betriebs-​ und Hilfsstoffe in einem Betriebstagebuch aufgeführt sind und nach Angaben des Herstellers keine der in den Absätzen 1 und 2 genannten Stoffe oder Stoffgruppen enthalten.
F
Anforderungen für vorhandene Einleitungen
(1) Für vorhandene Einleitungen von Abwasser sind die in Teil A Absatz 3 genannten Anforderungen spätestens bis zum 8. März 2016 einzuhalten. Abweichend hiervon sind die Anforderungen nach Teil C Absatz 1 für die Parameter Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB), Phosphor, gesamt und Giftigkeit gegenüber Fischeiern (G) ab dem 6. September 2014 einzuhalten.
(2) Für vorhandene Einleitungen von Abwasser aus Anlagen, die vor dem 1. August 2002 rechtmäßig in Betrieb waren oder mit deren Bau zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig begonnen worden ist, darf abweichend von Teil B Abs. 1 bei der Rohstahlerzeugung Abwasser aus der Gasreinigung anfallen. In diesem Fall gelten folgende Anforderungen:
1.
Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle in das Gewässer
Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)mg/l50
Eisenmg/l5,0
Giftigkeit gegenüber Fischeiern (G) 2

2.
Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung
Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe
mg/l
Blei0,5
Chrom, gesamt0,5
Nickel0,5
Zink2,0

Anhang 31 Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung (Fundstelle: BGBl. I 2004, 1147 - 1150;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

A
Anwendungsbereich
(1) Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus
1.
der Aufbereitung von Trinkwasser-​, Schwimm-​ und Badebeckenwasser (Füll- und Kreislaufwasser) sowie Betriebswasser,
2.
Kühlsystemen von Kraftwerken und Kühlsystemen zur indirekten Kühlung von industriellen und gewerblichen Prozessen und
3.
sonstigen Anfallstellen bei der Dampferzeugung