- Sauerstoffbedarf (CSB) von 30 mg/l in der qualifizierten Stichprobe oder der 2-Stunden-Mischprobe.
- 2.
- Kühlsysteme
Abflutung von Hauptkühlkreisläufen
von Kraftwerken
(Abflutwasser aus der Umlaufkühlung)Abflutung sonstiger Kühlkreisläufe Stichprobe mg/l Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 30 40 Nach Durchführung einer Reinigung mit Dispergatoren gilt ein Wert von 80. Phosphor, gesamt 1,5 3 Werden nur anorganische Phosphorverbindungen eingesetzt, gilt ein Wert von 3. Werden nur zinkfreie Kühlwasserkonditionierungsmittel eingesetzt, gilt ein Wert von 4.
Enthalten die eingesetzten zinkfreien Konditionierungsmittel nur anorganische Phosphorverbindungen, gilt ein Wert von 5.
- 3.
- Dampferzeugung
Abwasser aus sonstigen
Anfallstellen bei der DampferzeugungQualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe mg/l Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 50 Für Abwasser aus der Kondensatentsalzung gilt ein Wert von 80. Phosphor, gesamt 3 Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (N) 10
- Die Anforderung für den Parameter Stickstoff, gesamt, gilt nur für Kraftwerke mit einer installierten thermischen Leistung von mindestens 1 000 MW. Ein für Stickstoff, gesamt, festgesetzter Wert gilt auch als eingehalten, wenn er als "gesamter gebundener Stickstoff (TN)" bestimmt und eingehalten wird.
- D
- Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung
- 1.
- Wasseraufbereitung