Qualifizierte Stichprobe oder
2-Stunden-Mischprobe
mg/l
Kohlenwasserstoffe, gesamt20
AOX2
Kupfer0,5
Chrom, gesamt0,5
Nickel0,5
Blei0,5
Cadmium0,1
Quecksilber0,05
Zink2
Arsen0,1

Die Anforderungen an Kohlenwasserstoffe, gesamt, und AOX beziehen sich auf die Stichprobe.
(6) Die Anforderungen nach Absatz 5 gelten auch als eingehalten, wenn eine durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Abwasserbehandlungsanlagen für diesen Einsatzbereich oder sonst nach Landesrecht zugelassene Abwasserbehandlungsanlage nach Maßgabe der Zulassung eingebaut, betrieben und regelmäßig gewartet sowie vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren nach Landesrecht auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft wird.
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Anhang 56 Herstellung von Druckformen, Druckerzeugnissen und grafischen Erzeugnissen (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 1182 - 1183)
A
Anwendungsbereich
(1) Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus den folgenden Bereichen einschließlich der Druckformenherstellung und der zugehörigen Vor-, Zwischen-​ und Nachbehandlung stammt:
1.
Satz- und Reproherstellung,
2.
Hochdruck,
3.
Flachdruck (Offsetdruck),
4.
Durchdruck (Siebdruck) und
5.
Tiefdruck.
(2) Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser aus Textildruckereien mit Ausnahme der Druckformenherstellung (z.B. Druckschablonen und Druckzylinder), aus der Silberhalogenid-​Fotografie sowie aus indirekten Kühlsystemen und aus der Betriebswasseraufbereitung.
(3) Dieser Anhang gilt ferner nicht für Abwasser aus Betrieben der Bereiche Satz- und Reproherstellung, Hochdruck, Flachdruck sowie Durchdruck, wenn der für die Produktion notwendige Frischwassereinsatz weniger als 250 m im Jahr beträgt, das Abwasser in einer biologischen Kläranlage behandelt wird und folgende Abwasserströme nicht eingeleitet werden:
1.
Bereich Satz- und ReproherstellungChrom-​ oder zinkhaltiges Abwasser aus der Verarbeitung von Kartografiefolien oder Farbfolien;
2.
Bereich Hochdruck
a)
Abwasser aus Reinigungsvorgängen von Maschinen, Anlagen und Druckformen mit Druckfarbenanhaftungen oder Abwasser aus Reinigungsvorgängen bei Einsatz von Kohlenwasserstoffen,
b)
Abwasser aus der Herstellung von Metallklischees;
3.
Bereich Flachdruck
a)
Abwasser aus der Ätzung von Mehrmetallplatten,