Parameter | Wässrige Dispersionsfarben, kunstharzgebundene Putze und wasserverdünnbare Beschichtungsstoffe | Behälterreinigung mit Lauge (Laugenreinigung) aus der Herstellung von Beschichtungs- stoffen auf Lösemittelbasis mit Nebenbetrieben |
Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe mg/l | ||
Barium | 2,0 | 2,0 |
Blei | 0,50 | 0,50 |
Cadmium | 0,10 | 0,10 |
Chrom, gesamt | 0,50 | 0,50 |
Cobalt | 1,0 | 1,0 |
Kupfer | 0,50 | 0,50 |
Nickel | 0,50 | 0,50 |
Zink | 2,0 | 2,0 |
Zinn | – | 1,0 |
Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) | 1,0 | 1,0 |
Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) | 0,10 | – |
(2) Die Anforderungen an AOX und LHKW (Summe aus Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1.1.1-Trichlorethan, Dichlormethan – gerechnet als Chlor) beziehen sich auf die Stichprobe. Die Anforderung an LHKW gilt auch als eingehalten, wenn nachgewiesen ist, dass keine leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe in der Produktion und für Reinigungszwecke eingesetzt werden.
- A
- Anwendungsbereich
(2) Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser aus Kleineinleitungen im Sinne des § 8 des Abwasserabgabengesetzes mit einer Schadstofffracht im Rohabwasser von weniger als 10 kg BSB je Woche sowie aus indirekten Kühlsystemen und aus der Betriebswasseraufbereitung.
- B
- Allgemeine Anforderungen
- C
- Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle