Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf:

Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger
3Gepäckabfertigung22
4Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)22
5.1Lotsen22
5.2Unterstützen beim Parken22
5.3Kommunikation Flugzeug/Abfertiger22
5.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck22
5.5Anlassen/Triebwerke22
5.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen22
5.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränkenunbegrenzt
7Betankungsdiensteunbegrenzt


Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.

Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen München (MUC) bei den folgenden
Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf:

Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger
3Gepäckabfertigung22
4Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)22
5.1Lotsen22
5.2Unterstützen beim Parken22
5.3Kommunikation Flugzeug/Abfertiger22
5.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck22
5.5Anlassen/Triebwerke22
5.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen22
5.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken44
7Betankungsdienste22


Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.

Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Düsseldorf (DUS) bei den folgenden