Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Hannover (HAJ) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf:

Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger
3Gepäckabfertigung22
4Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)22
5.1Lotsen22
5.2Unterstützen beim Parken22
5.3Kommunikation Flugzeug/Abfertiger22
5.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck22
5.5Anlassen/Triebwerke22
5.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen22
5.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken23
7Betankungsdienste28


Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.

Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Nürnberg (NUE) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf:

Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger
3Gepäckabfertigung22
4Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)22
5.1Lotsen22
5.2Unterstützen beim Parken
5.3Kommunikation Flugzeug/Abfertiger
5.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck22
5.5Anlassen/Triebwerke22
5.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen33
5.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken44
7Betankungsdienste33


Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.