Dienst gemäß Anlage 1Zahl der SelbstabfertigerZahl der Drittabfertiger
3Gepäckabfertigungunbegrenztentfällt
4Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)unbegrenztentfällt
5.1Lotsenunbegrenztentfällt
5.2Unterstützen beim Parkenunbegrenztentfällt
5.3Kommunikation Flugzeug/Abfertigerunbegrenztentfällt
5.4Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäckunbegrenztentfällt
5.5Anlassen/Triebwerkeunbegrenztentfällt
5.6Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen3entfällt
5.7Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken3entfällt
7Betankungsdienste3entfällt


Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.

Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Berlin-Tempelhof (THF) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf:

(weggefallen)