- aa)
- Nummer 1 Buchstabe a,
- bb)
- Nummer 1 Buchstabe f oder Nummer 2 Buchstabe a (jeweils Kategorie 1 oder 2) oder
- cc)
- Nummer 2 Buchstabe e, f oder g (jeweils Kategorie 1A oder 1B)
- 3.
- Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen, die die Festlegung von Kontroll- oder Überwachungsbereichen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes und der auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen erfordern,
- 4.
- Arbeiten in einem geringeren Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen,
- 5.
- Arbeiten, bei denen die unmittelbare Gefahr des Ertrinkens besteht,
- 6.
- Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau,
- 7.
- Arbeiten mit Tauchgeräten,
- 8.
- Arbeiten in Druckluft,
- 9.
- Arbeiten, bei denen Sprengstoff oder Sprengschnüre eingesetzt werden,
- 10.
- Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen, wenn dazu aufgrund deren Masse kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten oder kraftbetriebene Arbeitsmittel zum anderweitigen Versetzen von Lasten eingesetzt werden.