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Standesamt und Ordnungsnummer
Erbschaftsteuer
Totenliste


des Standesamtsbezirks ................................................
für den Zeitraum vom ............. bis ........... einschließlich
Sitz des Standesamts ................................................

Anleitung für die Aufstellung und Einsendung der Totenliste
1. Die Totenliste ist für den Zeitraum eines Monats aufzustellen,
sofern nicht die Oberfinanzdirektion die Aufstellung für einen
kürzeren oder längeren Zeitraum angeordnet hat. Sie ist beim Beginn
des Zeitraums anzulegen. Die einzelnen Sterbefälle sind darin
sofort nach ihrer Beurkundung einzutragen.
2. In die Totenliste sind aufzunehmen
a) alle beurkundeten Sterbefälle nach der Reihenfolge der
Eintragungen im Sterberegister,
b) die dem Standesbeamten glaubhaft bekanntgewordenen Sterbefälle im
Ausland, und zwar von Deutschen und Ausländern, wenn sie beim Tod
einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Vermögen
im Bezirk des Standesamtes hatten.
3. Ausfüllen der Spalten:
a) Spalte 1 muß alle Nummern des Sterberegisters in ununterbrochener
Reihenfolge nachweisen. Die Auslassung einzelner Nummern ist in
Spalte 7 zu erläutern. Auch der Sterbefall eines Unbekannten ist
in der Totenliste anzugeben.
b) In den Spalten 5 und 6 ist der Antwort stets der Buchstabe der
Frage voranzusetzen, auf die sich die Antwort bezieht.
c) Fragen, über die das Sterberegister keine Auskunft gibt, sind zu
beantworten, soweit sie der Standesbeamte aus eigenem Wissen
       oder nach Befragen des Anmeldenden beantworten kann.
d) Bezugnahmen auf vorhergehende Angaben durch "dsgl." oder durch
Strichzeichen (") usw. sind zu vermeiden.
e) Spalte 8 ist nicht auszufüllen.
4. Einlagebogen sind in den Titelbogen einzuheften.
5. Abschluß der Liste:
a) Die Totenliste ist hinter der letzten Eintragung mit
Orts- und Zeitangabe und der Unterschrift des Standesbeamten
abzuschließen.
b) Sind Sterbefälle der unter Nummer 2 Buchstabe b bezeichneten Art
nicht bekanntgeworden, ist folgende Bescheinigung zu
unterschreiben:
Im Ausland eingetretene Sterbefälle von Deutschen und
Ausländern, die beim Tod einen Wohnsitz oder ihren
gewöhnlichen Aufenthalt oder Vermögen im Bezirk des
Standesamtes hatten, sind mir nicht bekanntgeworden.

....................... .....................................
Ort, Datum (Standesbeamter/Standesbeamtin)

c) Binnen zehn Tagen nach Ablauf des Zeitraums, für den die Liste
aufzustellen ist, ist sie dem Finanzamt einzureichen. Sind in
dem Zeitraum Sterbefälle nicht anzugeben, ist dem Finanzamt
binnen zehn Tagen nach Ablauf des Zeitraums eine Fehlanzeige
nach besonderem Muster zu erstatten.



An das
Finanzamt ....................
- Erbschaftsteuerstelle -

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