weise des Herstellers zu beachten; insbesondere sind die nachstehenden Punkte beim Einbau zu berücksichtigen:
a)
es dürfen keine Querkräfte (quer zur Druck-​ bzw. Zugrichtung) an den Enden der Bowdenzüge auftreten; daher werden z. B. die Auslenkungswinkel eingeschränkt,
b)
die Biegeradien sind mit ihrem Mindestmaß einzuhalten,
c)
die Rohrschellen der Hersteller müssen verwendet werden und in Abständen gemäß Einbauanweisung vorgesehen werden,
d)
bei Einsatz von Rohrverbindern sind ggf. Montagedorne zu verwenden,
e)
einwandfreie Halterung im Bereich der Kugelgelenke.
7.2.4.3
Überwachungseinrichtungen am Steuerstand müssen mindestens für Schmieröl, Kühlwasser, Temperatur in der Abgassammelleitung des Hauptmotors für Motoren mit 250 kW und mehr, Anlassluft und Steuerluft vorhanden sein. Ferner muss ein Umdrehungs-​ und Drehrichtungsanzeiger für die Propellerwelle, bei Verstellpropelleranlagen zusätzlich eine Ist-​Anzeige-Vorrichtung für die Flügelstellung, und ein Amperemeter für die Überwachung der Ladeeinrichtung der Batterien eingebaut sein. Es sind Alarme für zu niedrigen Schmieröldruck und zu hohe Kühlwassertemperatur vorzusehen.
7.2.5
Propellerwellen und Getriebe
7.2.5.1
Die Berechnung von Propellerwellen erfolgt nach der Formel
d[mm]erforderlicher Durchmesser der Propellerwelle
P[kW]Leistung des Hauptantriebsmotors
n[U/min]Wellendrehzahl (n = n/i)
n[U/min]Motordrehzahl
iGetriebeuntersetzung (z. B. i = 4 : 1, entspricht i = 4)
C-WerteAus nachstehender Tabelle:
C
VergütungsstähleC 35132
DIN EN 10083-1:2006-10
DIN EN 10083-2:2006-10
C 45126
Nicht rostende Stähle
DIN EN 10083-1:2014
X10CrNiTi 18 9131
X10CrNiNb 18 9131
X35CrMo 17117
X22CrNi 17V116
Ist der Werkstoff im Einzelnen nicht bekannt, ist
für Vergütungsstähle
C = 132
für nicht rostende Stähle
C = 131
anzusetzen.
7.2.5.2
Bei Propellerwellen von elastisch gelagerten Hauptantriebsmotoren mit mehr als 40 kW ist eine zweifache Lagerung der Welle vorzusehen. Zwischen Motor/Getriebe und der Antriebswelle ist eine ausreichend bemessene biegeelastische Kupplung einzubauen.
7.2.5.3
Für die Auslegung und den Einbau der Getriebe sind folgende Grundsätze zu beachten:
a)
Es ist die nicht überlastbare Motorleistung, z. B. Leistung B, DIN 6271 oder ISO 3046/1 zugrunde zu legen.