13.
StabilitätshandbuchTraditionsschiffe müssen ein Stabilitätshandbuch nach dem Code über Intaktstabilität haben.
13.1
Das Stabilitätshandbuch muss mindestens enthalten:
a)
eine allgemeine Beschreibung des Traditionsschiffes,
b)
eine Anleitung für den Gebrauch des Stabilitätshandbuchs,
c)
Generalpläne, die Angaben über wasserdichte Abteilungen, Verschlüsse, Lüftungsöffnungen, Einströmwinkel, den festen Ballast und das Freibord enthalten,
d)
bei Segelschiffen zusätzlich einen Segelplan,
e)
hydrostatische Kurven oder Tabellen und Pantokarenen, die für freien Trimm berechnet sind, für die unter normalen Betriebsbedingungen zu erwartenden Bereiche von Verdrängung und Trimm,
f)
einen Tankplan und eine Tabelle, in der alle Tanks verzeichnet sind, mit Volumen, Inhalt, Schwerpunkt und dem Moment freier Oberflächen,
g)
eine Auswertung des durchgeführten Krängungsversuchs mit Ermittlung des Leerschiffsgewichts und den Gewichtsschwerpunkten (VCG, LCG, TCG),
h)
Stabilitätsberechnungen für mindestens folgende Betriebszustände:
aa)
Schiff leer, betriebsklar,
bb)
Reiseanfang, Schiff voll ausgerüstet und besetzt, Tankfüllung 98 %,
cc)
Reiseende, Schiff wie oben, Tankfüllung 10 %,
dd)
weitere Ladefälle, sofern diese deutlich von den oben genannten abweichen,
i)
bei Segelschiffen zusätzlich:
aa)
Fahren unter Standardbesegelung,
bb)
Fahren unter Sturmbesegelung,
cc)
Fahren vor Topp und Takel,
j)
Anweisungen für den Kapitän.
13.2
Die vollständigen Stabilitätsunterlagen müssen durch eine anerkannte Organisation geprüft und mit einem Prüfvermerk versehen werden.
14.
StabilitätskriterienBei der Beurteilung der Stabilität sind die Kriterien des Codes über Intaktstabilität einzuhalten, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
14.1
Für maschinengetriebene Traditionsschiffe gilt:
a)
Die metazentrische Anfangshöhe muss mindestens 0,35 m betragen.
b)
Der Neigungswinkel durch das Personenmoment darf 10° nicht überschreiten. Das Personenmoment ist durch zusammengedrängte Personen auf einer Schiffsseite (4 Personen je 80 kg/m²) für die an Bord befindlichen Personen zu berechnen.
c)
Der Neigungswinkel im Drehkreis und unter Einwirkung des Personenmomentes darf 12° nicht überschreiten.
d)
Der statische Neigungswinkel durch Winddruck darf 12° nicht überschreiten.
14.2
Für Segelschiffe gilt zusätzlich:
a)
Die metazentrische Anfangshöhe muss mindestens 0,60 m betragen.
b)
Der aufrichtende Hebelarm muss im Maximum der Hebelarmkurve mindestens 0,30 m betragen.
c)
Der statische Neigungswinkel unter Segeln darf 20° nicht überschreiten. Falls bei einem geringeren Winkel Seite Deck zu Wasser geht, darf dieser Winkel nicht überschritten werden. Ein Plan der Segelführung ist vorzulegen, der