- Sind bei unbehandelten Bioabfällen einzelne Untersuchungen der in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 genannten weiteren Parameter nicht durchführbar, so ist dies im Lieferschein zu begründen.
- 1.3.1
- Bestimmung des TrockenrückstandesDie Bestimmung des Trockenrückstandes erfolgt aus der ungesiebten Teilprobe nach DIN EN 13040 (Ausgabe Januar 2008), Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate – Probenherstellung für chemische und physikalische Untersuchungen, Bestimmung des Trockenrückstands, des Feuchtigkeitsgehaltes und der Laborschüttdichte.Die Ergebnisse sind in Gewichtsprozent anzugeben.
- 1.3.2
- Bestimmung des Gehaltes der organischen Substanz (Glühverlust)Die Bestimmung des Glühverlustes erfolgt aus der Trockenmasse nach DIN EN 13039 (Ausgabe Januar 2012), Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate – Bestimmung des Gehaltes an organischer Substanz und Asche.Die Ergebnisse sind in Gewichtsprozent anzugeben.
- 1.3.3
- Bestimmung des Anteils an Gesamtkunststoffen, Fremdstoffen und Steinen
- 1.3.3.1
- Bestimmung des Anteils an Gesamtkunststoffen nach § 2a Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie an Fremdstoffen und Steinen nach § 4 Absatz 4 Satz 1 und 2Die Bestimmung des Anteils an Gesamtkunststoffen > 2 Millimeter (§ 2a Absatz 3 Satz 1 und 2) sowie an Fremdstoffen (insbesondere Glas, Metalle und Kunststoffe) > 1 Millimeter und an Steinen > 10 Millimeter (§ 4 Absatz 4 Satz 1 und 2) wird gemäß Methodenbuch zur Analyse organischer Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel und Substrate in der Trockenmasse (105 °C) der ungesiebten Teilprobe durchgeführt.Die Ergebnisse sind in Gewichtsprozent anzugeben.
- 1.3.3.2
- Bestimmung des Anteils an Gesamtkunststoffen nach § 2a Absatz 3 Satz 3 und 4Die Bestimmung des Anteils an Gesamtkunststoffen > 20 Millimeter wird gemäß Methodenbuch zur Analyse organischer Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel und Substrate nach den Vorgaben für die Chargenanalyse durchgeführt.Die Ergebnisse sind in Gewichtsprozent anzugeben.
- 1.3.4
- Bestimmung des pH-Wertes und des SalzgehaltesDie Bestimmungen erfolgen aus der Frischmasse.Die Bestimmung des pH-Wertes wird gemäß DIN EN 13037 (Ausgabe Januar 2012), Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate – Bestimmung des pH-Wertes, durchgeführt.Für die Bestimmung des Salzgehaltes wird die elektrische Leitfähigkeit gemäß DIN EN 13038 (Ausgabe Januar 2012), Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate – Bestimmung der elektrischen Leitfähigkeit, ermittelt. Nach Messung der elektrischen Leitfähigkeit wird der Salzgehalt im filtrierten Extrakt als Kaliumchlorid gemäß Methodenbuch zur Analyse organischer Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel und Substrate berechnet.Die Ergebnisse sind in Milligramm je 100 Gramm Frischmasse anzugeben.
- 1.3.5
- Bestimmung der Schwermetalle Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und ZinkDie Bestimmung der Schwermetalle erfolgt aus dem Königswasseraufschluss nach DIN EN 13650 (Ausgabe Januar 2002), Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate – Extraktion von in Königswasser löslichen Elementen, der Trockenmasse nach einer der folgenden Untersuchungsmethoden: