chen Verhältnis zur abweichenden Größe des Sammelbeutels anzupassen. Bei großen Sammelbeuteln darf das Logo „Keimling“ die Maximalmaße von 50 mm Höhe und 50 mm Breite einschließlich des Symbols für das eingetragene Markenzeichen entsprechend Nummer 3.1.2 Satz 2 nicht überschreiten.Bei Abweichung nur des Höhenmaßes oder nur des Breitenmaßes des Sammelbeutels vom Referenzmaß in Nummer 3.1.1 sind die Aufdrucke gemäß Nummer 3.2.3 vorzunehmen und ist das Logo „Keimling“ mit angepasster Zeilenanzahl entsprechend der geänderten Höhe oder mit angepasster vertikaler Reihenanzahl entsprechend der geänderten Breite des Sammelbeutels aufzudrucken.
4.2
Drucktechnisch bedingte AbweichungenDie Platzierung der Textfelder und des Freifelds darf beim Aufdruck auf der Vorderseite und der Rückseite drucktechnisch bedingt von den Maßangaben nach Nummer 3.2.3 vertikal und horizontal an jeder Seite der Felder um maximal 10 mm abweichen. Eine Änderung der Maße der Textfelder und des Freifeldes, der Rahmenstärke oder der Formatierung der Beschriftungstexte ist nicht zulässig.